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Aktuelles zu Design

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Nachahmungen sind außerhalb der entsprechenden Schutzrechte grundsätzlich erlaubt. Kann eine...

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BGH: Rechtsverletzung durch Le Corbusier Möbel?

Dürfen Möbel, die ohne Einwilligung des Rechteinhabers hergestellt wurden, in einem Geschäft...

IT-Recht

BGH: SSSuper ... Tolle ... Halzband bei eBay

Haftet ein eBay Kontoinhaber für Rechtsverletzungen eines Dritten, die mit seinem Konto begangen...

Verfolgung von Verstößen gegen Geschmacksmusterrecht (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)

Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie bei Verletzungen Ihrer Geschmacksmusterrechte / Designschutzrechte. Wir prüfen die Rechtslage und mögliche Erfolgsaussichten rechtlicher Maßnahmen gegen Verletzer, Plagiatoren und Raubkopierer. Wir sorgen dafür, dass Verletzungen der Rechte an Ihrem Design möglichst rasch und effektiv beendet werden und der Verletzer den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt. In der Regel geschieht dies durch Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Wege der Abmahnung und falls erforderlich durch Einleitung gerichtlicher Schritte (einstweilige Verfügung, Klage). Wir vertreten Sie bundesweit. Dabei können Sie sich auf unsere Erfahrung im Geschmacksmusterrecht und Kenntnisse der oft unterschiedlichen Entscheidungspraxis der Gerichte in Deutschland verlassen.

Wen betrifft es?
Designer (für Möbel, Autos, Mode und andere Gegenstände), Grafiker, produzierende Unternehmen und Rechteinhaber.  

Warum soll man gegen Geschmacksmsuterrechtsverletzungen vorgehen?
Geschmacksmusterrechte, ob durch eingetragenes oder durch nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, gewähren dem Designer/Rechteinhaber ein ausschließliches Recht zur Nutzung und wirtschaftlichen Verwertung des Designs. Als Rechteinhaber können Sie gegen Nachahmungen, Plagiate und Trittbrettfahrer, die - bewusst der unbewusst - Ihr geschütztes Recht meist zum eigenen Vorteil ausnutzen, vorgehen. Insbesondere durch den gloablen Handel haben Kopien z.B. aus Fernost oder der Türkei in den letzten Jahren zugenommen.

Was kostet eine Beratung / Vertretung?
Die Kosten der Verfolgung von Geschmacksmusterrechtsverletzungen (Abmahnung, Verfügungsverfahren, Gerichtsverfahren) rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei berechtigten Abmahnungen hat die Gegenseite die Ihnen entstehenden Kosten zu ersetzen. 

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Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer

     

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de