Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Design
OLG Düsseldorf: Verletzen Samsung Tablet-PCs das Geschmacksmuster des Apple iPad?
Das OLG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob zwei Tablet-PC Modelle von Samsung das von der Firma...
OLG Frankfurt a.M.: Unterlassungsverpflichtung wegen der Nachahmung leuchtender Pflastersteine?
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob ein Hersteller...
BGH: Verwendung von geschütztem Design in der Werbung
Viele Designobjekte sind durch ein Geschmacksmuster geschützt. Darf man Abbildungen solcher...
EUGH: Markenschutz für Lego-Stein?
Das EuGH hatte die interessante Frage zu entscheiden, ob der Erfinder einer technischen Lösung wie...
OLG Frankfurt a. Main: Don’t call it Schnitzel?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich vor kurzem mit einem Schnitzel zu befassen. Das...
Verfolgung von Verstößen gegen Geschmacksmusterrecht (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie bei Verletzungen Ihrer Geschmacksmusterrechte / Designschutzrechte. Wir prüfen die Rechtslage und mögliche Erfolgsaussichten rechtlicher Maßnahmen gegen Verletzer, Plagiatoren und Raubkopierer. Wir sorgen dafür, dass Verletzungen der Rechte an Ihrem Design möglichst rasch und effektiv beendet werden und der Verletzer den Ihnen entstandenen Schaden ersetzt. In der Regel geschieht dies durch Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Wege der Abmahnung und falls erforderlich durch Einleitung gerichtlicher Schritte (einstweilige Verfügung, Klage). Wir vertreten Sie bundesweit. Dabei können Sie sich auf unsere Erfahrung im Geschmacksmusterrecht und Kenntnisse der oft unterschiedlichen Entscheidungspraxis der Gerichte in Deutschland verlassen.
Wen betrifft es?
Designer (für Möbel, Autos, Mode und andere Gegenstände), Grafiker, produzierende Unternehmen und Rechteinhaber.
Warum soll man gegen Geschmacksmsuterrechtsverletzungen vorgehen?
Geschmacksmusterrechte, ob durch eingetragenes oder durch nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, gewähren dem Designer/Rechteinhaber ein ausschließliches Recht zur Nutzung und wirtschaftlichen Verwertung des Designs. Als Rechteinhaber können Sie gegen Nachahmungen, Plagiate und Trittbrettfahrer, die - bewusst der unbewusst - Ihr geschütztes Recht meist zum eigenen Vorteil ausnutzen, vorgehen. Insbesondere durch den gloablen Handel haben Kopien z.B. aus Fernost oder der Türkei in den letzten Jahren zugenommen.
Was kostet eine Beratung / Vertretung?
Die Kosten der Verfolgung von Geschmacksmusterrechtsverletzungen (Abmahnung, Verfügungsverfahren, Gerichtsverfahren) rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei berechtigten Abmahnungen hat die Gegenseite die Ihnen entstehenden Kosten zu ersetzen.
Ansprechpartner:
