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Aktuelles zu Design

Geschmacksmusterrecht

OLG Düsseldorf: Verletzen Samsung Tablet-PCs das Geschmacksmuster des Apple iPad?

Das OLG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob zwei Tablet-PC Modelle von Samsung das von der Firma...

Geschmacksmusterrecht

OLG Frankfurt a.M.: Unterlassungsverpflichtung wegen der Nachahmung leuchtender Pflastersteine?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob ein Hersteller...

Geschmacksmusterrecht

BGH: Verwendung von geschütztem Design in der Werbung

Viele Designobjekte sind durch ein Geschmacksmuster geschützt. Darf man Abbildungen solcher...

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EUGH: Markenschutz für Lego-Stein?

Das EuGH hatte die interessante Frage zu entscheiden, ob der Erfinder einer technischen Lösung wie...

Geschmacksmusterrecht

OLG Frankfurt a. Main: Don’t call it Schnitzel?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich vor kurzem mit einem Schnitzel zu befassen. Das...

Abwehr von und Vertetung bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klage wegen Verstoß gegen Geschmacksmusterrecht

Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten und vertreten Sie bei gegen Sie gerichteten Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Gerichtsverfahren wegen (angeblichen) Verstoßes gegen das Geschmacksmusterrecht. Wir prüfen, ob entsprechende Abmahnungen und Verfügungen berechtigt sind oder nicht. Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und mögliche Gegenreaktionen auf.

Sollte sich eine Abmahnung als berechtigt herausstellen, erstellen wir für Sie eine Unterlassungserklärung die Sie nicht zu mehr verpflichtet als unbedingt erforderlich, wir prüfen die mit der Abmahnung geltend gemachten Kosten und Schadensersatzforderungen der Gegenseite (die häufig zu hoch angesetzt werden) und zeigen Ihnen auf, wie Sie weitere Verstöße oder sogar Vertragsstrafen vermeiden. Bei unberechtigten oder sogar missbräuchlichen Abmahnungen besteht die Möglichkeit gegen den Abmahner mit gerichtlichen Schritten vorzugehen. Vertrauen Sie auf unserer Erfahrung im Bereich des Geschmacksmusterrechts.

Wen betrifft es?
Jeden Empfänger von geschmacksmusterrechtlichen Abmahnungen.

Wie sollte man sich als Empfänger einer Abmahnung verhalten?
Erhalten Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen geschmacksmusterrechtliche Vorschriften, sollten Sie zunächst die in der Abmahnung gesetzte Frist im Auge behalten. Diese kann im Einzelfall sehr kurz sein. Sie sollten überprüfen, ob Sie den in der Abmahnung genannten Verstoß tatsächlich begangen haben. Sie sollten sich dann rechtlichen Rat einholen um die Abmahnung auf Ihre Berechtigung hin zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie Abmahnungen auf die leichte Schulter nehmen, Fristen ignorieren oder dem Abmahner vorschnell Anlass zur Einleitung gerichtlicher Schritte geben, da hierdurch weitere Kosten entstehen können.

Was kostet die Beratung / Vertretung?
Die Kosten der Abwehr von geschmacksmusterrechtlichenAbmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Gerichtsverfahren rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

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Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer

     

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de