Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Design
LG Düsseldorf: Dr. Oetkers „Paula“ verliert nach Geschmacksmuster- auch Patentstreit gegen Aldis „Flecki“ Pudding
Im Puddingstreit der Lebensmittelriesen Dr. Oetker und Aldi haben die Bielefelder Hersteller des...
OLG Düsseldorf: Verletzen Samsung Tablet-PCs das Geschmacksmuster des Apple iPad?
Das OLG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob zwei Tablet-PC Modelle von Samsung das von der Firma...
OLG Frankfurt a.M.: Unterlassungsverpflichtung wegen der Nachahmung leuchtender Pflastersteine?
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob ein Hersteller...
BGH: Verwendung von geschütztem Design in der Werbung
Viele Designobjekte sind durch ein Geschmacksmuster geschützt. Darf man Abbildungen solcher...
EUGH: Markenschutz für Lego-Stein?
Das EuGH hatte die interessante Frage zu entscheiden, ob der Erfinder einer technischen Lösung wie...
Geschmacksmusteranmeldung
Situation:
Innovative Gestaltungen und Designs von Produkten sind im heutigen Wettbewerb von entscheidender Bedeutung. Sie haben über das reine Designergebnis auch einen hohen Imagewert für den jeweiligen Gestalter oder Designer.
Um sich solche kreativen Ergebnisse schützen zu lassen, besteht die Möglichkeit sich ein Geschmacksmuster eintragen zu lassen. Dieses gewährt seinem Inhaber ein ausschließliches Recht an der geschützten Form. Als Geschmacksmuster kommen alle zwei oder dreidimensionalen Formen, die sich aus einzelnen Merkmalen, wie Linien, Strukturen, Farben und Ähnlichem zusammensetzen in Betracht.
Angebot:
Wir melden für Sie Geschmacksmuster in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt in Alicante (HABM) und für die übrigen Länder bei der World Intellectual Property Organization in Genf (WIPO) an.
Leistungsumfang:
Wir führen für Sie Anmeldungen von Geschmacksmsutern unter Berücksichtigung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtslage durch und prüfen Ihr Geschmacksmuster vorab auf mögliche gesetzliche Eintragungshindernisse. Außerdem bearbeiten wir etwaige Beanstandungen der Ämter vor Eintragung und wickeln den Schriftverkehr mit den Ämtern ab. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen Fragen die in diesem Zusammenhang auftreten beratend zur Verfügung.
Kosten:
Die Kosten für Geschmacksmusteranmeldungen rechnen wir pauschal ab. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne unsere aktuelle Preisliste für die verschiedenen Anmeldungen unverbindlich zu. Neben den Rechtsanwaltsgebühren fallen auch noch Bearbeitungsgebühren der jeweiligen Ämter an, welche Sie ebenfalls in unserer Preisliste finden oder bei den Ämtern direkt nachfragen können.
Ansprechpartner:
