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Geschmacksmusteranmeldung

Situation:
Innovative Gestaltungen und Designs von Produkten sind im heutigen Wettbewerb von entscheidender Bedeutung. Sie haben über das reine Designergebnis auch einen hohen Imagewert für den jeweiligen Gestalter oder Designer.

Um sich solche kreativen Ergebnisse schützen zu lassen, besteht die Möglichkeit sich ein Geschmacksmuster eintragen  zu lassen. Dieses gewährt seinem Inhaber ein ausschließliches Recht an der geschützten Form. Als Geschmacksmuster kommen alle zwei oder dreidimensionalen  Formen, die sich aus einzelnen Merkmalen, wie Linien, Strukturen, Farben und Ähnlichem zusammensetzen in Betracht.

Angebot:
Wir melden für Sie Geschmacksmuster in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt in Alicante (HABM) und für die übrigen Länder bei der World Intellectual Property Organization in Genf (WIPO) an.

Leistungsumfang:
Wir führen für Sie Anmeldungen von Geschmacksmsutern unter Berücksichtigung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtslage durch und prüfen Ihr Geschmacksmuster vorab auf mögliche gesetzliche Eintragungshindernisse. Außerdem bearbeiten wir etwaige Beanstandungen der Ämter vor Eintragung und wickeln den Schriftverkehr mit den Ämtern ab. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen Fragen die in diesem Zusammenhang auftreten beratend zur Verfügung.
 
Kosten:
Die Kosten für Geschmacksmusteranmeldungen rechnen wir pauschal ab. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne unsere aktuelle Preisliste für die verschiedenen Anmeldungen unverbindlich zu. Neben den Rechtsanwaltsgebühren fallen auch noch Bearbeitungsgebühren der jeweiligen Ämter an, welche Sie ebenfalls in unserer Preisliste finden oder bei den Ämtern direkt nachfragen können.

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Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer

     

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de