Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Design
OLG Düsseldorf: Verletzen Samsung Tablet-PCs das Geschmacksmuster des Apple iPad?
Das OLG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob zwei Tablet-PC Modelle von Samsung das von der Firma...
OLG Frankfurt a.M.: Unterlassungsverpflichtung wegen der Nachahmung leuchtender Pflastersteine?
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob ein Hersteller...
BGH: Verwendung von geschütztem Design in der Werbung
Viele Designobjekte sind durch ein Geschmacksmuster geschützt. Darf man Abbildungen solcher...
EUGH: Markenschutz für Lego-Stein?
Das EuGH hatte die interessante Frage zu entscheiden, ob der Erfinder einer technischen Lösung wie...
OLG Frankfurt a. Main: Don’t call it Schnitzel?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich vor kurzem mit einem Schnitzel zu befassen. Das...
Nichtigkeits- und Löschungsverfahren bei Geschmacksmustern
Situation:
Ein eingetragenes Geschmacksmuster kann wegen Vorliegen von Schutzhindernissen durch Nichtigkeits- und Löschungsverfahren angegriffen werden. Dies kommt insbesondere dann vor, wenn das eingetragene Geschmacksmuster die erforderliche Neuheit oder Eigenart nicht aufweist. Das Löschungsverfahren kann dabei von jedermann durchgeführt werden.
Angebot:
Wir vertreten Sie bei Nichtigkeits- und Löschungsverfahren.
Kosten:
Die Kosten für das Nichtigkeits- und Löschungsverfahren rechnen wir pauschal oder nach Zeitaufwand ab.
Die Abrechnung gerichtlicher Verfahren erfolgt streitwertabhängig nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Ansprechpartner:
