Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Design
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Nichtigkeits- und Löschungsverfahren bei Geschmacksmustern
Situation:
Ein eingetragenes Geschmacksmuster kann wegen Vorliegen von Schutzhindernissen durch Nichtigkeits- und Löschungsverfahren angegriffen werden. Dies kommt insbesondere dann vor, wenn das eingetragene Geschmacksmuster die erforderliche Neuheit oder Eigenart nicht aufweist. Das Löschungsverfahren kann dabei von jedermann durchgeführt werden.
Angebot:
Wir vertreten Sie bei Nichtigkeits- und Löschungsverfahren.
Kosten:
Die Kosten für das Nichtigkeits- und Löschungsverfahren rechnen wir pauschal oder nach Zeitaufwand ab.
Die Abrechnung gerichtlicher Verfahren erfolgt streitwertabhängig nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Ansprechpartner:
Clemens Pfitzer
