Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Geschmacksmusterrecherche
Situation:
Um ein Geschmacksmuster schützen zu können, muss dieses neu sein, es darf also vor dem Anmeldetag kein identisches oder nur unwesentlich abweichendes Muster offenbart worden sein. Um herauszufinden ob es ältere Formen und Muster gibt, die einer Neuheit des Musters entgegenstehen können, empfiehlt es sich vor Durchführung einer Geschmacksmusteranmeldung eine Recherche durchzuführen.
Angebot:
Wir führen für Sie Geschmacksmusterrecherchen in Zusammenarbeit mit professionellen Recherchediensten sowohl für deutsche Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), für europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt in Alicante (HABM) als auch für die übrigen Länder bei der World Intellectual Property Organization in Genf (WIPO) durch, um bereits vor einer Anmeldung zu klären, ob andere Muster der Eintragung entgegenstehen können.
Leistungsumfang:
Wir arbeiten bei der Geschmacksmusterrecherche mit professionellen Recherchediensten zusammen, die in allen wesentlichen Ländern Recherchen durchführen können. Wir werten die gelieferten Rechercheergebnisse für Sie aus und können Ihnen so eine Einschätzung der Erfolgsaussichten des gewünschten Musters geben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen Fragen die in diesem Zusammenhang auftreten beratend zur Verfügung.
Kosten:
Die Kosten für Geschmacksmusterrecherechen rechnen wir pauschal ab. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne unsere aktuelle Preisliste für die verschiedenen Anmeldungen unverbindlich zu. Neben unseren Gebühren, fallen auch Fremdkosten durch professionelle Recherchedienste an, die wir Ihnen auf Anfrage gerne vorab mitteilen.
Ansprechpartner:
Clemens Pfitzer
