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Onlineshop-Überprüfung

Situation:
Der Onlinehandel boomt. Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden über das Internet angeboten und abgesetzt. Mit einem eigenen Onlineshop kann man seine Waren und Diensteleistungen einem globalen Publikum mit relativ geringem Aufwand anbieten. Kein Wunder das viele Händler und Anbieter diesen Vertriebsweg nutzen wollen.

Beim Onlinehandel handelt es sich um eine Form des Fernabsatzes. Im Unterschied zum stationären Handel gilt es daher zusätzlich die für diesen Bereich geltenden Vorschriften zu beachten. Hierzu zählen z.B. die Einräumung eines Widerrufsrechtes für Verbraucher, Erfüllung diverser Informationspflichten oder auch eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung. Erfüllt man diese Pflichten nicht oder unterlässt gesetzlich vorgeschriebene Hinweispflichten so riskiert man wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und einstweilige Verfügungen von Konkurrenten und Wettbewerbsverbänden.

Dabei ist es rechtlich unerheblich ob der Händler bewusst oder unbewusst gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen hat. Für den mit einer Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch reicht es aus, dass überhaupt verstoßen wurde. Ein Verstoß kann dabei auch in einem Unterlassen, z.B. von Informationspflichten liegen. Übrigens kommt es bei solchen Verstößen auch nicht darauf an, ob z.B. das verwendete Shopsystem durch technische Beschränkungen die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben nicht ermöglicht.

Eine berechtigte Abmahnung ist für den Abgemahnten stets mit Kosten verbunden, die oft erheblich sind. Kommt es zum Erlass einer einstweiligen Verfügung entstehen weitere Kosten. In der Regel kommt es darüber hinaus zu vorübergehenden Einschränkungen der Geschäftstätigkeit, da die Verstöße aus dem Onlineshop entfernt werden müssen. Die Nichtbeachtung von Informationspflichten kann zudem zu vertragsrechtlichen Problemen mit dem Kunden führen und für den Händler nachteilige Folgen haben (z.B. ein längeres Widerrufsrecht des Kunden).

Angebot:
Wir bieten Ihnen eine Überprüfung Ihres Onlineshops an. Durch eine entsprechende Überprüfung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage können Sie als bestehender oder angehender Onlinehändler, Gewerbetreibender oder Unternehmer Ihre Waren online anbieten, ohne sich ständig um drohende Rechtsstreitigkeiten und Abmahnungen wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften zu sorgen. Sie können sich vielmehr auf das konzentrieren worauf es für Sie ankommt, den Verkauf Ihrer Waren und Dienstleistungen.

 

Leistungsumfang:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und der entsprechenden Rechtssprechung überprüfen wir Ihren Onlineshop auf mögliche Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, sowie auf Wunsch auch auf mögliche Verletzungen des Markenrechts und des Urheberrechts oder anderer Rechtsgebiete.

Sie erhalten von uns ein ausführliches Prüfprotokoll in dem wir mögliche Risiken und entsprechende Lösungen aufzeigen. Daneben erarbeiten wir für Sie gesetzeskonforme und individuell angepasste Texte, um Ihren Shop in Einklang mit der geltenden Rechtslage zu bringen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen dabei auch in allen Fragen die in diesem Zusammenhang auftreten beratend zur Verfügung.
 
Kosten:
Die Kosten für eine Onlineshop-Überprüfung werden üblicherweise nach Zeitaufwand nach Stundensätzen abgerechnet. Die Dauer hängt hierbei jedoch stark von der Art und dem Umfang des Webshops ab. Gerne machen wir Ihnen vor Durchführung einer Überprüfung ein individuelles und für Sie kostenfreies und unverbindliches Angebot über die voraussichtliche Dauer und die damit verbundenen Kosten.

 

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Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer

     

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de