Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Rechtssicher verkaufen auf eBay, Amazon & Co.
Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren auf Handels- und Auktionsplattformen im Internet wie eBay, Amazon, Hood und andere. Von vertragsrechtlichen Fragestellungen, über Vorschriften zum Fernabsatz und Verbraucherschutz bis hin zu allgemeinen Fragen zum Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht beraten wir Sie umfassend.
Wir überprüfen Ihre Texte auf die Einhaltung der insoweit geltenden Vorschriften und erstellen für Sie falls erforderlich rechtssichere Texte. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben und Belehrungspflichten erfüllen. Auch können werbliche Anpreisungen und Aussagen auf mögliche wettbewerbsrechtliche Risiken hin überprüft werden.
So können Sie sich wieder auf den Handel mit Waren konzentrieren, ohne Abmahnungen und andere Rechtsstreitigkeiten mit Rechteinhabern, Wettbewerbern und Kunden fürchten zu müssen.
Wen betrifft es?
Unternehmen, Gewerbetreibende und andere die als Unternehmer und nicht als Verbraucher Waren und Dienstleistungen auf Internetplattformen wie eBay, Amazon & Co. anbieten.
Warum ist ein rechtliche Beratung und Betreuung wichtig?
Internetauktionshäuser und Verkaufsplattformen im Internet wie eBay und Amazon, sind eine weit verbreitete und bekannte Absatzmöglichkeit für Waren und Dienstleistungen aller Art. Insbesondere für kleinere Händler eröffnen diese Portale mit relativ geringem finanziellem Aufwand die Möglichkeit an eine weltweite Kundschaft heranzutreten. Die auf diesen Webseiten eingestellten Angebote erreichen zudem aufgrund der höheren Suchmaschinenrelevanz eine höhere Aufmerksamkeit bei der potentiellen Kundschaft als ein eigener Onlineshop, so dass sich oftmals auch Anbieter mit eigenem Onlineshop dieser Plattformen zu Werbezwecken bedienen.
Die erhöhte Aufmerksamkeit auf eBay, Amazon, Hood und anderer Plattformen führt aber auch dazu, dass die eigenen Angebote nicht nur für potentielle Kunden besser auffindbar sind, sondern auch für Wettbewerber und Andere. Dabei müssen Verkäufer im Internet, insbesondere bei eBay, Amazon und Ähnlichen bedenken, dass Sie mindestens bundesweit, wenn nicht sogar darüber hinaus als Marktteilnehmer in Erscheinung treten. Aufgrund des zunehmenden Konkurrenzkampfes und der Transparenz der Angebote bei eBay, Amazon und Co., ist die Gefahr von Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Gerichtsverfahren höher als im offline Handel. Neben Abmahnungen von Konkurrenten drohen auch Abmahnungen von Verbraucherschutzzentralen, Wettbewerbsverbänden und anderen Rechteinhabern bei Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Urheberrecht und Markenrecht).
Nicht nur deshalb gilt es vor allem bei Verkäufen an Verbraucher, die Vielzahl an Informationspflichten und Verbraucherschutzrechte zu beachten, da eine Verletzung dieser Pflichten regelmäßig einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Dabei ist die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften aufgrund der technischen und rechtlichen Gegebenheiten auf eBay, Amazon und den anderen Plattformen bislang ungleich schwerer als bei einem normalen Onlineshop. Dennoch sind die gesetzlichen Vorgaben uneingeschränkt zu beachten, da auch bei unverschuldeten Verstößen oder technischen Schwierigkeiten bei der Erfüllung dieser Vorschriften abgemahnt werden kann. Für einen Wettbewerbsverstoß und die darauf folgende Abmahnung kommt es dabei nicht darauf an, ob der Händler bewusst oder unbewusst gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen hat. Für den mit der Abmahnung geltend gemachten Unterlassungsanspruch reicht es aus, dass überhaupt verstoßen wurde. Verstoßen werden kann dabei auch durch unterlassen, z.B. durch fehlende Informationspflichten liegen.
Eine berechtigte Abmahnung ist für den Abgemahnten stets mit Kosten verbunden, die oft erheblich sind. Kommt es zum Erlass einer einstweiligen Verfügung entstehen weitere Kosten. In der Regel kommt es darüber hinaus zu vorübergehenden Einschränkungen der Geschäftstätigkeit, da die Verstöße aus allen Angeboten entfernt werden müssen. Die Nichtbeachtung von Informationspflichten kann zudem zu vertragsrechtlichen Problemen mit den Kunden führen und für den Händler nachteilige Folgen haben (z.B. ein längeres Widerrufsrecht des Kunden).
Was kostet eine Beratung?
Die Kosten für eine Beratung für Angebote bei eBay, Amazon & Co. werden üblicherweise nach Zeitaufwand nach Stundensätzen abgerechnet. Die Dauer hängt hierbei stark von der Art und dem Umfang im Einzelfall ab. Wir geben Ihnen gerne vor Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Dauer und den damit verbundenen Kosten für den jeweiligen Einzelfall. Wo gewünscht und möglich bieten wir Ihnen auch eine pauschale Vergütung an.
Ansprechpartner:
Clemens Pfitzer
