Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Anmeldung von kosmetischen Produkten bei der Einfuhr in die EU
Situation
Vor der ersten Einfuhr des kosmetischen Produktes in die Europäische Union muss die Kosmetikfirma oder der für die Einfuhr der Kosmetika verantwortliche Importeur eine Reihe von bürokratischen Schritten vornehmen. Der Importeur muss die kosmetischen Waren nach der auf europäischem Recht basierenden Kosmetikverordnung insbesondere bei den jeweils zuständigen Landesbehörden anmelden und dabei angeben, an welchen Häfen die Waren eingeführt werden sollen.
Daneben ist die Registrierung der einzelnen Kosmetika beim Bundesamt für Verbrauscherschutz und Lebensmittelsicherheit vorzunehmen, welche die anzugebenden Rezepturen an die deutsche Giftzentrale weitergibt. Während die Anmeldung der Kosmetikprodukte beim zuständigen Landesamt für ganz Europa vorgenommen werden kann, muss bis zum Jahre 2013, bei dem eine Harmonisierung der Giftzentralen stattfinden wird, die Registrierung bei den Giftzentralen in jedem Land einzeln vorgenommen werden.
Der für die Einfuhr verantwortliche Hersteller oder Importeur muss an seinem Sitz in der Europäischen Union zusätzlich Unterlagen über eine durchgeführte Sicherheitsbewertung für jedes einzelne eingeführte kosmetische Produkt vor der ersten Einfuhr bereithalten, um den zuständigen Behörden entspreche Einsicht in die eingeführten Kosmetika geben zu können.
Wen es betrifft
Alle Hersteller und Importeure von Kosmetika, welche ihre Produkte das erste mal in die EU einführen wollen.
Angebot
Wir beraten Sie ausführlich über die für Ihre Produkte anwendbaren Vorschriften und bewerten Ihre Möglichkeit, Ihre Kosmetika über Deutschland in die EU einzuführen. Wir erläutern Ihnen die Möglichkeiten, einzelne Bestandteile Ihrer Kosmetika geheim zu halten.
Dabei melden wir Ihre Kosmetika sowohl bei der zuständigen Landesbehörde, als auch beim Bundesamt für Verbrauscherschutz und Lebensmittelsicherheit an. Neben der Anmeldung Ihrer Kosmetika bei der deutschen Giftzentrale können wir Anmeldungen für folgende Länder vornehmen:
Schweiz, Österreich, Niederlande, Portugal, Spanien, Norwegen, Italien, Irland, Griechenland, Belgien, Finnland, Schweden, Großbritannien
Darüber hinaus beraten wir Sie über die Anforderungen der beim Hersteller oder Importeur zu hinterlegenden Sicherheitsbewertung.
Kosten
Die Kosten für unsere Beauftragung hängen vom jeweiligen Aufwand ab und werden auf Stundenbasis abgerechnet. Im Einzelfall können für Anmeldungen bei der Landesbehörde und den Giftzentralen auch Pauschalen vereinbart werden.
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Ansprechpartner:
