Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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OLG Hamm: Diätwerbung mit „Fett fressenden Hormonen“ wettbewerbswidrig?
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Produkteinstufung im Heilmittelwerberecht und Verfolgung von Verstößen
Situation
Die Werbung mit Heilmitteln unterliegt strengen Regeln. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Grenzen läuft man sehr schnell Gefahr, sich wettbewerbswidrig zu verhalten und setzt sich so möglicher Rechtsverfolgung, z.B. durch Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen oder Klagen aus.
Das Heilmittelwerberecht umfasst alle Werbeaussagen, welche sich auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen. Das kann die Werbung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, aber auch andere Mittel und Verfahren umfassen.
So kann beispielsweise die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel durch das Heilmittelwerberecht beschränkt werden, soweit diese behauptet der Verzehr dieses Ergänzungsmittels lindere ein körperliches Leiden.
Angebot
Aus der gewählten Produkteinstufung können sich Beschränkungen der Vertriebswege und/ oder Werbemittel ergeben. Daher beraten wir Sie schon vor Markteinführung ihrer Produkte über die mögliche Qualifizierung bzw. Abgrenzung Ihres Produktes als Arzneimittel, Medizinprodukt, Kosmetika oder Lebensmittel. Dabei setzt unserer Beratungsansatz an die von Ihnen formulierte strategische Ausrichtung Ihres Produktes an.
Wir überprüfen daneben auch die Werbeaussagen Ihrer Wettbewerber und führen entsprechende gerichtliche wie außergerichtliche Verfahren, insbesondere Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen und Hauptsacheverfahren für Sie durch.
Kosten
Die Kosten der Verfolgung von Wettbewerbsrechtsverstößen aus dem Heilmittelwerberecht (Abmahnung, Verfügungsverfahren, Gerichtsverfahren) rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei berechtigten Abmahnungen hat die Gegenseite die Ihnen entstehenden Kosten zu ersetzen.
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