Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Gesundheit

Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt a. Main: Nutella hat Irreführendes drauf

Wie sind Nährwertangaben auf Lebensmittel anzugeben? Können diese auch irreführend sein, wenn sie...

Pharma- und Medizinprodukterecht

Vortrag: „Lohnherstellungsverträge für Arzneimittel und Medizinprodukte“

Die ECCLESIA mildenberger HOSPITAL GmbH lud am 22.09.2011 ausgesuchte Geschäftspartner zu Ihrem...

Pharma- und Medizinprodukterecht

EuGH: Werbung für Arzneimittel im Internet erlaubt?

Dem EuGH wurde vom Bundesgerichthof in Karlsruhe die Auslegung einer EU Verordnung zur Vorlage...

Pharma- und Medizinprodukterecht

OLG Hamm: Diätwerbung mit „Fett fressenden Hormonen“ wettbewerbswidrig?

In dem vorliegenden Rechtsstreit hatte ein Lebensmittelhersteller sein Diätprodukt damit beworben...

Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Abnehmen ohne zu hungern

Methoden, Produkte und Techniken zum Abnehmen gibt es viele. Da es hierbei regelmäßig um Werbung im...

Prüfung, Verhandlung und Gestaltung von Qualitätssicherungsvereinbarungen

Situation
Die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten ist ein aufwendiger und streng regulierter Prozess. Geht es darum, diesen Prozess oder zumindest einen Teil dieses Prozesses durch einen Lohnhersteller durchführen zu lassen, ist die vertragliche Verteilung der pharmazeutischen Verantwortlichkeiten zwischen dem Pharmazeutischen Unternehmer und dem Lohnhersteller gesetzlich zwingend vorgeschrieben.  In diesen Qualitätssicherungsverträgen stecken viele Haftungsrisiken, welche für Ihr Unternehmen im Rahmen der regulatorischen und gesetzlichen Möglichkeiten vertraglich beschränkt werden sollten.

Angebot
An dieser Stelle setzt unsere Beratungspraxis an. Wir besitzen eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Pharma- und Medizinproduktrechts und der Erstellung, Verhandlung und Prüfung von Qualitätssicherungsverträgen, die einhergeht mit einem tiefgreifenden Verständnis des zugrundeliegenden Produktionsprozesses und den hierfür maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben. Auf dieser Basis können wir Ihnen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Qualitätssicherungsvereinbarungen anbieten. Aufgrund der Verschmelzung der globalen Pharmamärkte verrichten wir den ganz überwiegenden Teil unserer Tätigkeit dabei in englischer Sprache. Uns kommt dabei eine weitreichende Praxiserfahrung mit internationalen Sachverhalten und Klienten genauso zugute, wie unsere durchweg im Ausland erworbenen, teils muttersprachlichen Englischkenntnisse.

Kosten:
Die Kosten für die Erstellung von Qualitätssicherungsverträgen  werden üblicherweise nach Zeitaufwand nach Stundensätzen abgerechnet. Die Dauer hängt hierbei jedoch stark vom Einzelfall ab. Gerne machen wir Ihnen vor Erstellung von Qualitätssicherungsverträgen ein individuelles und für Sie kostenfreies und unverbindliches Angebot über die voraussichtliche Dauer und die damit verbundenen Kosten.

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Ansprechpartner:

Hanns-Martin Kurz Christopher A. Wolf
 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de