Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
Königstr. 40
70173 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 410 190 30
Fax +49 (0) 711 410 190 59
E-Mail info(at)kpw-law(dot)de
Suche in Neuigkeiten
Aktuelles zu IT
LG Freiburg: Kühlschrank mit Energieeffizienzklasse A+ „sehr sparsam“?
Ein Hersteller von Kühl- und Gefrierschränken wurde von einem Wettbewerbsverband wegen des...
OLG Hamburg: Verwechslungsgefahr von „eiPott“ für Eierbecher mit der Marke iPod?
Das OLG Hamburg hatte in zweiter Instanz zu entscheiden, ob die originelle Bezeichnung „eiPott“ für...
BGH: Keine unerlaubte Telefonwerbung bei Arbeitsplatzwechsel?
Telefonwerbung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So setzt Telefonwerbung bei...
BGH: Ginkgo Drink: Lebens- oder Arzneimittel?
Auf den ersten Blick würde man meinen, dass Lebensmittel und Arzneimittel problemlos zu...
KG Berlin: „Der beste Powerkurs aller Zeiten“ keine Alleinstellungsbehauptung!
Das Kammergericht hatte die umstrittene Frage zu klären, ob die Werbeaussage einer Sprachschule...
Abwehr von SPAM / unverlangter Werbung
Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit unverlangter Werbung (SPAM, SPOM - Mobile Phone Spam, SPIM - Instant Messaging Spam, SPIT - Internet Telephony Spam). Sofern der Absender identifizierbar ist, gehen wir für Sie gegen Spammer vor um entsprechende Belästigungen abzustellen. Wir fordern den Absender durch Abmahnung zur Unterlassung auf. Sendet der Spammer dennoch weitere E-Mails an Sie, werden Vertragsstrafen fällig.
Wen betrifft es?
Jeden der sich belästigender Werbung per E-Mail, Handy, Telefon und Fax ausgesetzt sieht.
Warum sollte man gegen SPAM vorgehen?
Vielfach ist ein Großteil der täglichen E-Mails Spam, sind Briefkästen mit unerwünschten Flugsendungen überfüllt, wird man zu Hause angerufen um irgendwelche Verträge abzuschließen oder ist das Fax vol mit Werbung, die man nicht will. Sofern Sie nicht in die Werbung per Telefon, Fax oder E-Mail eingewilligt haben ist dies rechtswidrig. Dagegen können Sie sich wehren, jedenfalls wenn der Absender identifizierbar ist. Daneben sollten Sie technische Schutzmaßnahmen in Erwägung ziehen um die tägliche Werbeflut einzudämmen.
Was kostet die Beratung / Vertretung?
Die Kosten bei der Abwehr von SPAM rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Ansprechpartner:
Clemens Pfitzer
Christopher Wolf
