Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einer Filesharing Sache in zweiter Instanz über einen...

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BPatG: Schneewittchen vs. Schneeflittchen

Das BPatG hatte zu entscheiden, ob das eingetragenen Kennzeichen "Schneeflittchen und...

Abwehr von SPAM / unverlangter Werbung

Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit unverlangter Werbung (SPAM, SPOM - Mobile Phone Spam, SPIM - Instant Messaging Spam, SPIT - Internet Telephony Spam). Sofern der Absender identifizierbar ist, gehen wir für Sie gegen Spammer vor um entsprechende Belästigungen abzustellen. Wir fordern den Absender durch Abmahnung zur Unterlassung auf. Sendet der Spammer dennoch weitere E-Mails an Sie, werden Vertragsstrafen fällig.

Wen betrifft es?
Jeden der sich belästigender Werbung per E-Mail, Handy, Telefon und Fax ausgesetzt sieht.

Warum sollte man gegen SPAM vorgehen?
Vielfach ist ein Großteil der täglichen E-Mails Spam, sind Briefkästen mit unerwünschten Flugsendungen überfüllt, wird man zu Hause angerufen um irgendwelche Verträge abzuschließen oder ist das Fax vol mit Werbung, die man nicht will. Sofern Sie nicht in die Werbung per Telefon, Fax oder E-Mail eingewilligt haben ist dies rechtswidrig. Dagegen können Sie sich wehren, jedenfalls wenn der Absender identifizierbar ist. Daneben sollten Sie technische Schutzmaßnahmen in Erwägung ziehen um die tägliche Werbeflut einzudämmen.  

Was kostet die Beratung / Vertretung?
Die Kosten bei der Abwehr von SPAM rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

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Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer Christopher A. Wolf

     

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de