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Aktuelles zu Marken

Markenrecht

BPatG: Schneewittchen vs. Schneeflittchen

Das BPatG hatte zu entscheiden, ob das eingetragenen Kennzeichen "Schneeflittchen und...

Markenrecht

BPatG: Muss „Schwarzwälder Schinken“ im Schwarzwald geschnitten werden?

Das BPatG hatte vorliegend zu entscheiden, ob Hersteller Ihre Wurstwaren...

Markenrecht

BPatG: Marken mit religiösen Begriffen sittenwidrig?

Kann man religiöse Begriffe als Marke eintragen oder ist eine solche Eintragung sittenwidrig?...

Markenrecht

LG Düsseldorf: Kein Markenschutz für Mario Barth?

Der Komiker Mario Barth wehrte sich vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Verwendung des Slogans...

Markenrecht

BGH: Patentanwaltskosten bei Abmahnungen im Markenrecht

Im Falle einer berechtigten markenrechtlichen Abmahnung ist der Abgemahnte verpflichtet, dem...

Verfolgung von Verstößen gegen Markenrecht (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)

Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie bei Verletzungen Ihrer eingetragenen Marke, Ihres geschützten Titels oder Kennzeichens. Wir prüfen die Rechtslage und mögliche Erfolgsaussichten rechtlicher Maßnahmen. Wir erarbeiten für Sie eine Strategie um Markenrechtsverletzungen schnell und effektiv zu beenden, gefälschte Markenware zu beschlagnahmen und zu vernichten. In der Regel geschieht dies durch Abmahnung des Verletzers und falls erforderlich durch Einleitung gerichtlicher Schritte (einstweilige Verfügung, Klage). Bei Beschlagnahmen wird zudem der Zoll eingesetzt. Wir vertreten Sie bundesweit. Dabei können Sie sich auf unsere Erfahrung im Markenrecht und Kenntnisse der oft unterschiedlichen Entscheidungspraxis der Gerichte in Deutschland verlassen.

Wen betrifft es?
Inhaber von Marken, Titeln und anderen geschützten Kennzeichen.

Warum soll man Markenrechtsverstöße verfolgen?
Das Markenrecht gewährt Ihnen als Markeninhaber ein ausschließliches Recht für das geschützte Kennzeichen. Die Erlangung dieses Rechts und die Wertsteigerung einer Marke ist in der Regel mit erheblichem Aufwand und Kosten für Sie verbunden gewesen. Verletzt jemand Ihre Marke oder geschütztes Kennzeichen – bewusst oder unbewusst – steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch gegen denjenigen zu. Markenverletzungen, insbesondere in Form der Markenpiraterie können zudem zu Umsatzeinbußen, Imageverlust und anderen Problemen führen. Werden Verletzungen Ihrer Marke nicht verfolgt, kann dies außerdem zur Verwirkung ihrer Rechte gegen den Verletzer führen.

Was kostet eine Beratung / Vertretung?
Die Kosten der Verfolgung von Markenrechtsverstößen (Abmahnung, Verfügungsverfahren, Gerichtsverfahren) rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei berechtigten Abmahnungen hat die Gegenseite die Ihnen entstehenden Kosten zu ersetzen. 

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Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer Christopher A. Wolf

     

 
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