Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
Königstr. 40
70173 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 410 190 30
Fax +49 (0) 711 410 190 59
E-Mail info(at)kpw-law(dot)de

Suche in Neuigkeiten

Aktuelles zu Marken

Markenrecht

OLG Hamburg: Verwechslungsgefahr von „eiPott“ für Eierbecher mit der Marke iPod?

Das OLG Hamburg hatte in zweiter Instanz zu entscheiden, ob die originelle Bezeichnung „eiPott“ für...

Markenrecht

OLG Hamburg: Markenrechtlicher Titelschutz für Zeitungsrubrik „Stimmt’s"?

Der Bezeichnung „Stimmt’s?“ für die Rubrik einer wöchentlichen erscheinenden Wochenzeitung, unter...

Markenrecht

LG Nürnberg-Fürth: Storch Heinar gewinnt gegen Thor Steinar

Wie weit darf man bei satirischen Anlehnungen an bestehende Marken gehen? Können hierdurch...

IT-Recht

BGH: Vergleichende Werbung und Suchmaschinenmarketing

Suchmaschinen und deren Ergebnisse sind für den Vertrieb im Internet von entscheidender Bedeutung....

Markenrecht

BPatG: Das Märchen vom Froschkönig

Der Froschkönig dürften den meisten Menschen als verzauberter Prinz, der darauf wartet von dem Kuss...

Abwehr von und Vertetung bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klage wegen Verstoß gegen Markenrecht

Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten und vertreten Sie bei gegen Sie gerichteten Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Gerichtsverfahren wegen (angeblichen) Verstoßes gegen das Markenrecht. Wir prüfen, ob entsprechende Abmahnungen, Verfügungen oder Beschlagnahmen berechtigt sind oder nicht. Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und mögliche Gegenreaktionen auf.

Sollte sich eine Abmahnung als berechtigt herausstellen, erstellen wir für Sie eine Unterlassungserklärung die Sie nicht zu mehr verpflichtet als unbedingt erforderlich, wir prüfen die mit der Abmahnung geltend gemachten Kosten der Gegenseite (die häufig zu hoch angesetzt werden) und zeigen Ihnen auf, wie Sie weitere Verstöße oder sogar Vertragsstrafen vermeiden. Bei unberechtigten oder sogar missbräuchlichen Abmahnungen besteht die Möglichkeit gegen den Abmahner mit gerichtlichen Schritten vorzugehen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als spezialisierte Anwälte im Bereich des Markenrechts.

Wen betrifft es?
Alle Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, die Empfänger von Abmahnungen wurden.

Wie sollte man sich als Empfänger einer Abmahnung verhalten?
Erhalten Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen markenrechtliche Vorschriften, sollten Sie zunächst die in der Abmahnung gesetzte Frist im Auge behalten. Diese kann im Einzelfall sehr kurz sein. Sie sollten überprüfen oder überprüfen lassen, ob Sie den in der Abmahnung genannten Verstoß tatsächlich begangen haben. Sie sollten sich dann rechtlichen Rat einholen um die Abmahnung auf Ihre Berechtigung hin zu prüfen.

Keinesfalls sollten Sie Abmahnungen auf die leichte Schulter nehmen, Fristen ignorieren oder dem Gegner vorschnell Anlass zur Einleitung gerichtlicher Schritte geben. Die Streitwerte in markenrechtlichen Auseinandersetzungen und die daraus resultierenden Anwaltskosten sind oft sehr hoch, so dass hier erhebliche Kosten drohen, die vermieden werden können.

Was kostet die Beratung / Vertretung?
Die Kosten der Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und  Gerichtsverfahren rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Zurück zu: Marken

 

Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer

Christopher Wolf

     

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de