Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Marken

Markenrecht

BPatG: Schneewittchen vs. Schneeflittchen

Das BPatG hatte zu entscheiden, ob das eingetragenen Kennzeichen "Schneeflittchen und...

Markenrecht

BPatG: Muss „Schwarzwälder Schinken“ im Schwarzwald geschnitten werden?

Das BPatG hatte vorliegend zu entscheiden, ob Hersteller Ihre Wurstwaren...

Markenrecht

BPatG: Marken mit religiösen Begriffen sittenwidrig?

Kann man religiöse Begriffe als Marke eintragen oder ist eine solche Eintragung sittenwidrig?...

Markenrecht

LG Düsseldorf: Kein Markenschutz für Mario Barth?

Der Komiker Mario Barth wehrte sich vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Verwendung des Slogans...

Markenrecht

BGH: Patentanwaltskosten bei Abmahnungen im Markenrecht

Im Falle einer berechtigten markenrechtlichen Abmahnung ist der Abgemahnte verpflichtet, dem...

Anmeldung von Marken in Deutschland, in der EU und international

Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie hinsichtlich aller Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung von Marken und führen für Sie Markenanmeldungen für deutsche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), für EU-Marken beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt in Alicante (HABM) als auch für die übrigen Länder bei der World Intellectual Property Organization in Genf (WIPO) durch. Wir überprüfen vorab ob die von Ihnen begehrte Marke auf ihre Schutzfähigkeit. Wir erstellen für Sie eine Markenanmeldung einschließlich eines auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittenen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und reichen die Anmeldung beim zuständigen Markenamt ein. Unsere Leistung beinhaltet außerdem die Abwicklung sämtlicher Korrespondenz mit dem Markenamt, Prüfung der Empfangsbescheinigung, Überwachung der Zahlungspflichten, Überwachung des Status bis zur Eintragung und Übersendung der Markenurkunde nach Eintragung.

Wir empfehlen Ihnen vor einer Markenanmeldung die Durchführung einer Markenrecherche.

Wen betrifft es?
Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler, die sich Kennzeichen für Ihre Waren und Dienstleistungen schützen lassen wollen.  

Warum sollte man eine Marke anmelden?
Marken und andere Kennzeichen sind in der heutigen Vielfalt für eine erfolgreiche Vermarktung eigener Waren und Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung. Sie dienen der Wiedererkennung, Aufbau eines eigenen Images und der Abgrenzung zur Konkurrenz. Dabei gewähren eingetragene Marken ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht, so dass Nachahmer und Trittbrettfahrer abgewehrt werden können. Außerdem stellen Marken oft selbst einen wirtschaftlichen Wert dar, der gewinnbringend eingesetzt oder lizenziert werden kann.   

Was kostet die Anmeldung?
Die Kosten für Markenanmeldungen rechnen wir pauschal ab. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne unsere aktuelle Preisliste für die verschiedenen Anmeldungen unverbindlich zu. Neben den Rechtsanwaltsgebühren fallen auch noch Bearbeitungsgebühren der Markenämter an, welche Sie ebenfalls in unserer Preisliste finden oder bei den Markenämtern direkt nachfragen können. 

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Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer Christopher A. Wolf

     

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de