Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Marken
BPatG: Werbeaussage „Lovely Moments“ als Marke eintragungsfähig?
Werbetreibende stehen of vor der schweren Aufgabe für Ihre Kunden kreative Kennzeichen mit hohem...
BPatG: F-Girls = Fuck-Girls = beschreibend
Wie ist eine Marke zu interpretieren, die eine für sich genommen nicht eindeutige Abkürzung...
BPatG: Schneewittchen vs. Schneeflittchen
Das BPatG hatte zu entscheiden, ob das eingetragenen Kennzeichen "Schneeflittchen und...
BPatG: Muss „Schwarzwälder Schinken“ im Schwarzwald geschnitten werden?
Das BPatG hatte vorliegend zu entscheiden, ob Hersteller Ihre Wurstwaren...
BPatG: Marken mit religiösen Begriffen sittenwidrig?
Kann man religiöse Begriffe als Marke eintragen oder ist eine solche Eintragung sittenwidrig?...
Lizenzierung von Marken
Situation:
Marken sind ein wirtschaftliches Gut, dass ausschließlich dem jeweiligen Markeninhaber zusteht. Es besteht jedoch für den Markeninhaber die Möglichkeit, diese Rechte einer wirtschaftlichen Verwertung dadurch zuzuführen, in dem er seine Markenrechte an Dritte lizenziert.
Angebot:
Wir beraten Sie zu diesem Thema und erstellen für Sie individuelle Lizenzvertäge.
Leistungsumfang:
Wir erstellen unter Berücksichtigung der aktuellen deutschen und europäischen Rechtslage Lizenzverträge für Marken und andere gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen Fragen die in diesem Zusammenhang auftreten beratend zur Verfügung.
Kosten:
Die Kosten für die Beratung und Ausarbeitung von Lizenzverträgen werden üblicherweise nach Zeitaufwand nach Stundensätzen abgerechnet. Die Dauer hängt hierbei jedoch stark von der Art und Umfang des Vertrages bzw. der Beratungsdienstleistungen ab. Gerne geben wir vor Durchführung einer Beratung oder Vertragsausarbeitung eine Einschätzung der voraussichtlichen Dauer und den damit verbundenen Kosten für den jeweiligen Einzelfall.
Ansprechpartner:
