Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Marken

Markenrecht

BPatG: Schneewittchen vs. Schneeflittchen

Das BPatG hatte zu entscheiden, ob das eingetragenen Kennzeichen "Schneeflittchen und...

Markenrecht

BPatG: Muss „Schwarzwälder Schinken“ im Schwarzwald geschnitten werden?

Das BPatG hatte vorliegend zu entscheiden, ob Hersteller Ihre Wurstwaren...

Markenrecht

BPatG: Marken mit religiösen Begriffen sittenwidrig?

Kann man religiöse Begriffe als Marke eintragen oder ist eine solche Eintragung sittenwidrig?...

Markenrecht

LG Düsseldorf: Kein Markenschutz für Mario Barth?

Der Komiker Mario Barth wehrte sich vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Verwendung des Slogans...

Markenrecht

BGH: Patentanwaltskosten bei Abmahnungen im Markenrecht

Im Falle einer berechtigten markenrechtlichen Abmahnung ist der Abgemahnte verpflichtet, dem...

IT-Recht

OLG Frankfurt: Markenrechtliche Unterscheidungskraft durch Domain im Firmennamen?

Das Oberlandsgericht hatte die markenrechtliche Fragestellung zu entscheiden, ob das Beifügen einer...

IT-Recht

OLG Frankfurt: EUR 280.000 Streitwert bei Markenverletzung durch Domain?

Das Oberlandesgericht hatte im Rahmen eines Streitwertbeschwerdeverfahrens zu entscheiden, ob...

Markenrecht

BGH: Werbung für Plagiat eines Markenparfüms wettbewerbswidrig?

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob der Handel mit Markenparfümimitaten als unlautere...

Titelschutz, Titelschutzanzeige

Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie, ob für Sie Titelschutz eine sinnvolle Schutzmöglichkeit für Ihre Werke ist und wie Sie Titelschutz erlangen können. Mit entsprechender Recherche können wir Sie auch dahingehend beraten, ob ältere Titel oder Marken einem Titelschutz entgegenstehen könnten.

Kommt Titelschutz für Sie in Betracht und ist Ihr Werk noch nicht veröffentlicht, erarbeiten wir eine Titelschutzanzeige mit dem entsprechenden Schutzumfang für Sie und geben diese - anonym oder unter Namensnennung - in entsprechenden Medien auf. Ist Ihr Werk bereits veröffentlicht, beraten wir Sie, wie Sie sich Ihre Titelschutzrechte sichern und vor Missbrauch durch Dritte schützen können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in allen Fragen die in diesem Zusammenhang auftreten beratend zur Verfügung.

Wen betrifft es?
Autoren, Verlage, Komponisten, Musikverlage, Programmierer, Softwareunternehmen, Filmstudios, Drehbuchautoren und andere Kreativschaffende die titelschutzfähige Werke schaffen.

Was bedeutet Titelschutz und wann ist er sinnvoll?
Der Titelschutz ist eine Alternative zur eingetragenen Marke oder dem Unternehmenskennzeichen, der seinem Inhaber ein ausschließliches Recht an der geschützten Bezeichnung gewährt. Titelschutz wird gewährt für Druckschriften (z.B. Bücher, Buchreihen oder -serien, Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Partituren, Untertitel und Titel von Rubriken), Filmwerken (z.B. Fernsehsendungen und Filme), Tonwerken (z.B. Tonträger und Rundfunksendungen), Bühnenwerken (z.B. Theater, Oper, Musicals und Operetten) und sonstigen vergleichbaren Werken (hierunter fallen z.B. Software und Webseiten).

Der Titelschutz entsteht durch die Benutzung des Titels für die Kennzeichnung des Werkes. Eine Eintragung wie bei Marken ist nicht erforderlich.

Da der Titelschutz erst mit Benutzung, also regelmäßig mit Erscheinen des Werkes entsteht, besteht für den Schöpfer des Titels das Risiko, dass der Titel in der Zwischenzeit von jemand anderem verwendet oder geschützt wird. Da es in der Regel dauert, bis ein entsprechendes Werk fertig gestellt wird, könnte es so passieren, dass der Titel zum Zeitpunkt der Vollendung nicht mehr verwendet werden dürfte. Ein weiteres Risiko besteht darin, wenn sich der Schöpfer des Titels in Vertragsverhandlungen befindet und dabei seinen Titel preisgibt und dieser dann von dem Vertragspartner oder Dritten einfach übernommen wird.

Um den Titelschutz auf einen früheren Zeitpunkt zu verlagern, besteht die Möglichkeit durch eine so genannte Titelschutzanzeige den Zeitpunkt des Schutzes vor zu verlagern. Wird das Werk mit dem Titel danach in angemessener Zeit veröffentlicht, gilt der Titelschutz seit dem Zeitpunkt der Anzeige.

Titelschutzanzeigen können dabei unter Namensnennung als auch anonym (z.B. nur unter Nennung der Rechtsanwälte als Vertreter) durchgeführt werden.

Was kostet eine Beratung / Prüfung?
Die Kosten für eine Beratung zum Titelschutz werden üblicherweise nach Zeitaufwand nach Stundensätzen abgerechnet. Die Dauer hängt hierbei stark von der Art und dem Umfang im Einzelfall ab. Wir geben Ihnen gerne vor Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Dauer und den damit verbundenen Kosten für den jeweiligen Einzelfall. Wo gewünscht und möglich bieten wir Ihnen auch eine pauschale Vergütung an.

Die Kosten für Titelschutzanzeigen rechnen wir pauschal ab. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne unsere aktuelle Preisliste unverbindlich zu. Neben den Rechtsanwaltsgebühren fallen auch noch die Gebühren für die Anzeige an, die je nach Titelschutzmedium variieren können.

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Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer Christopher A. Wolf

     

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de