Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Marken
BPatG: Schneewittchen vs. Schneeflittchen
Das BPatG hatte zu entscheiden, ob das eingetragenen Kennzeichen "Schneeflittchen und...
BPatG: Muss „Schwarzwälder Schinken“ im Schwarzwald geschnitten werden?
Das BPatG hatte vorliegend zu entscheiden, ob Hersteller Ihre Wurstwaren...
BPatG: Marken mit religiösen Begriffen sittenwidrig?
Kann man religiöse Begriffe als Marke eintragen oder ist eine solche Eintragung sittenwidrig?...
LG Düsseldorf: Kein Markenschutz für Mario Barth?
Der Komiker Mario Barth wehrte sich vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Verwendung des Slogans...
BGH: Patentanwaltskosten bei Abmahnungen im Markenrecht
Im Falle einer berechtigten markenrechtlichen Abmahnung ist der Abgemahnte verpflichtet, dem...
Beratung und Vertretung bei Widerspruchs- und Löschungsverfahren
Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten und vertreten Sie bei Widerspruchs- und Löschungsverfahren in Markensachen. Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten entsprechender Verfahren.
Wir legen für Sie Widerspruch gegen deutsche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), für EU-Marken beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt in Alicante (HABM) für IR-Marken bei der World Intellectual Property Organization in Genf (WIPO) ein. Wir vertreten Sie auch sofern Widerspruch gegen Ihre Marke eingelegt wurde.
Wir führen für Sie außerdem Löschungsverfahren gegen Marken durch oder vertreten Sie bei entsprechenden Löschungsanträgen gegen Ihre Marke.
Wen betrifft es?
Widersprüche betreffen Inhaber von Marken, Löschungsverfahren betreffen Markeninhaber und jeden der eine Marke löschen lassen möchte.
Warum führt man Widerspruchs- oder Löschungsverfahren durch?
Bei Neuanmeldungen untersuchen weder Markenämter, noch Registergerichte oder Domain Name Registrare, ob das neu angemeldete Kennzeichen die Rechte älterer Kennzeichen verletzt. Es obliegt alleine dem Inhaber älterer Kennzeichen gegen diese Anmeldungen vorzugehen und sein mit der Marke verliehenes ausschließliches Recht zu verteidigen. Bei Marken ist dabei der Widerspruch nur innerhalb von 3 Monaten möglich. Danach besteht nur noch die Möglichkeit eines mit höheren Kosten verbundenen Löschungsverfahrens.
Was kostet die Beratung / Vertretung?
Die Kosten für die Beratung und Vertretung bei Widerspruchs- oder Löschungsverfahren werden üblicherweise nach Zeitaufwand nach Stundensätzen abgerechnet. Die Dauer hängt hierbei stark von der Art und dem Umfang im Einzelfall ab. Wir geben Ihnen gerne vor Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Dauer und den damit verbundenen Kosten für den jeweiligen Einzelfall.
Die Abrechnung gerichtlicher Verfahren erfolgt streitwertabhängig nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Ansprechpartner:
