Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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FAQ zum Thema Filesharing
Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Filesharing finden Sie auch in unseren FAQ zum Thema unter Informationen
Aktuelles zu IT
LG Berlin: Kein Schadensersatz vom Störer bei Filesharing
Mit massenhaften Abmahnungen wird gegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet...
OLG Braunschweig: Markenverletzung durch Google AdWords Anzeige?
Das Thema der Verwendung von markenrechtlich geschützten Keywords bei Google AdWords war abermals...
LG Hamburg: Urheberschutz für Texte auf Webseite?
Das Landgericht Hamburg hatte im Rahmen eines Antrags auf Einstweilige Verfügung zu entscheiden, ob...
Virtuelles Hausverbot
Darf man Mitbewerber vom Zugriff auf den eigenen Onlineshop durch die Sperrung von deren...
Kostenerstattungsanspruch gegen Massenabmahner
Das AG Bonn hatte über eine Klage zu entscheiden, mit der ein unberechtigt Abgemahnter seine...
LG Hamburg: Betreiber von Internetcafé haftet auf Unterlassung
Betreibern von Internetcafés stellt sich häufig das Problem, dass Ihnen nichtsahnend eine Abmahnung...
OLG Köln: www.fc-bayern.es – Spanische Website des FC Bayern München? …Fehlanzeige!
Das Oberlandesgericht Köln hatte in diesem Fall zu entscheiden, ob der Inhaber der Domain...
OLG Köln: Keine Verfahrenskosten bei unangemessener Forderung in Filesharing-Abmahnung
Nach einem Urteil des OLG Köln vom 20.05.2011 hat ein Buchverlag, der im Abmahnschreiben gegenüber...
BGH: Maximal noch EUR 100,- für Abmahnung wegen Filesharing?
Abmahnungen wegen unerlaubten Downloads von Musik-, Film-, Hörbuch oder anderen urheberrechtlichen...
WIPO: Streit um virtualsex.com
Welche Nachweise muss ein Markeninhaber beim WIPO Arbitration and Mediation Center, der...
BGH: Kann Russe bei inländischer Internetveröffentlichung vor deutschem Gericht klagen?
Dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde eine Rechtsfrage vorgelegt, ob deutsche Gerichte für...
BGH: Kündigung des DSL-Anschlusses aus wichtigem Grund bei Umzug in ein unversorgtes Gebiet?
Nicht selten kommt es vor, dass Inhaber eines DSL-Anschlusses während der Laufzeit ihres Vertrages...
OLG Frankfurt: Arztbewertungen auf Internetportal datenschutzrechtlich erlaubt?
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Berufung einer Ärztin zu entscheiden, welche...
Abmahnung wegen (illegalem) Filesharing
Sie haben eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten, in denen Ihnen das öffentliche Anbieten von Musik, Filmen, Hörbüchern, Computerspielen, Pornos oder anderen urheberechtlich geschützten Werken in einer Tauschbörse vorgeworfen wird? Sie sollen eine beigefügte Unterlassungserklärung abgeben und Anwaltskosten und Schadensersatz zahlen?
Hier gilt zunächst, keine Panik, Ruhe bewahren und keinesfalls voreilig Handeln. So wie Ihnen geht es zigtausenden anderer Inhaber eines Internetanschlusses in Deutschland, die sich ähnlich gelagerten Ansprüchen ausgesetzt sehen. Die gute Nachricht ist, es gibt Möglichkeiten sich gegen die Ansprüche zu wehren.
Tipps im Ernstfall:
Nachfolgend einige Tipps zum richtigen Verhalten falls Sie eine Abmahnung erhalten haben.
- Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Dies ist das Ziel der Abmahnungen um Sie möglichst schnell zur Unterwerfung und Zahlung zu bewegen.
- Unterschreiben Sie nie die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung oder sonstige Angebote die Ihnen der Abmahner vorlegt, jedenfalls ohne dass diese vorher geprüft wurden. Denn mit der Abgabe einer unterschriebenen Erklärung schließen Sie einen Vertrag mit dem Abmahner, der in der Regel ungeachtet der Berechtigung des Abmahners fortbesteht.
- Informieren Sie sich im Internet (z.B. bei unseren FAQ zum Thema Filesharing). Stehen Sie den zahlreichen Tipps und Informationen im Internet kritisch gegenüber. Verwenden Sie keine ungeprüften Muster und Vorlagen z.B. von modifizierten Unterlassungserklärungen und sonstigen Erklärungen, denn Sie können sich auf deren Wirksamkeit für Ihren Fall nicht verlassen. Leider ist das Internet voll von Halbwissen und rechtlich falschen Aussagen, so dass mancher vielleicht gut gemeinte Tipp für Sie nach hinten losgehen kann.
- Beachten Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Auch wenn die abmahnenden Anwälte vielfach nicht unmittelbar nach Fristablauf vor Gericht ziehen, steht ihnen die Möglichkeit nach Fristablauf offen und damit besteht für Sie ein erhebliches Kostenrisiko, welches man z.B. durch fristgerechte Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (die wenn, stets ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich abgegeben werden sollte) deutlich reduzieren kann.
- Überprüfen Sie, ob der vorgeworfene Verstoß über Ihren Anschluss erfolgt sein kann und sichern Sie ggfs. die entsprechenden Beweise (z.B. Protokolle des Routers). Aber denken Sie daran, dass Sie nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig auch dann haften können, wenn Sie nur der Anschlussinhaber sind und ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat.
- Verzichten Sie auf Schreiben an oder Anrufe bei der Gegenseite, es sei denn Sie wollen die geforderten Ansprüche erfüllen. Nach unserer Erfahrung trifft man bei diesen massenhaften Verfahren auf kein Verständnis oder Entgegenkommen auf Abmahnerseite. Durch unbedachte Äußerungen kann man aber seine eigene Rechtsposition schwächen, weshalb man hiervon absehen sollte.
Was wir Ihnen anbieten?
Sofern Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, können Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos per Telefon oder E-Mail kontaktieren. Hierfür stehen wir Ihnen unter der allgemeinen Telefonnummer oder der speziellen Filesharing-Hotline-Nummer 0711-41019040 zur Verfügung.
Sollten Sie uns anschließend mit der Vertretung beauftragen, vertreten wir Sie außergerichtlich zum fairen Pauschalpreis. Dabei beinhaltet unsere Leistung dann regelmäßig folgendes:
- Prüfung der Abmahnung und entsprechende Beratung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten
- Sofern angezeigt, Gestaltung einer modifizierten Unterlassungserklärung um das Kostenrisiko für Sie erheblich zu reduzieren
- Abwehr unberechtigter Ansprüche gegenüber dem Abmahner und dessen Rechtsanwälten
- Ggfs. Verhandlungen über vergleichsweise Erledigung
- Führen sämtlicher Korrespondenz mit der Gegenseite
Ansprechpartner:
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