Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Urheber
OLG Stuttgart: Bereithalten von Lehrbüchern im Internet durch Hochschulen urheberrechtlich zulässig?
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zu entscheiden, ob und/ oder in welchem Ausmaß es Hochschulen...
BVerfG: Grundsätzliche Bedeutung der Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing
Bei Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen im Internet beurteilen die Gerichte die...
EuGH: Urheberschutz für Fußballspielplan?
Dem Europäischen Gerichtshof wurde die Frage vorgelegt, ob ein Spielplan für Fußballbegegnungen als...
AG München: Filesharing Verurteilung einer Rentnerin ohne Computer?
Das Amtsgericht München hatte zu entscheiden, ob eine Rentnerin wegen des Angebots eines Filmwerks...
OLG Köln: Filesharing Abmahnung 25 Monate nach Download zulässig?
Nach der gefestigten Rechtssprechung des Oberlandesgericht Köln, darf ein Gericht einem Abmahner...
Beweissicherung / Hinterlegung von urheberrechtlich geschützten Werken
Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie zu Fragen der Beweissicherung von Urheberrechten und lassen für Sie Ihre Werke notariell hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt auf elektronischem Weg, so dass dies für Sie zeitsparend und schnell erfolgen kann. Durch die notarielle Hinterlegung können Sie Ihre Urheberschaft bei gerichtlichen Auseinandersetzungen beweisen. Wir beraten Sie ob und in welcher Form eine solche Hinterlegung für Sie Sinn macht oder ob andere Möglichkeiten der Beweissicherung ausreichen. Erscheint eine Hinterlegung sinnvoll lassen wir Ihr urheberrechtlich geschütztes Werk in Ihrem Namen notariell hinterlegen und den Zeitpunkt der Hinterlegung beurkunden.
Wen betrifft es?
Fotografen, Grafiker, Musiker, Komponisten, Regisseure, Drehbuchautoren, Schriftsteller, Künstler, Programmierer, Texter und andere Kreativschaffende.
Warum sollte man Werke hinterlegen?
Urheberrechte werden anders als Marken oder andere Schutzrechte nicht eingetragen. Das Urheberrecht an einem Werk entsteht mit Schaffung. Entsteht später Streit wer eigentlich Urheber ist oder inwieweit Ansprüche auf Lizenzzahlungen bestehen kann dies zu Beweisproblemen führen. Insbesondere im digitalen Zeitalter sind Kopie und Original oft nicht zu unterscheiden. Wer was, wann geschaffen hat bleibt daher oft schwierig zu beweisen. Durch die notarielle Hinterlegung kann der Zeitpunkt, in dem Sie in Besitz des Werkes waren bewiesen werden. Sofern dieser Zeitpunkt vor der Veröffentlichung liegt, spricht viel dafür, dass Sie tatsächlich der Urheber sind.
Was kostet die Beratung / Vertretung?
Die Kosten für notarielle Hinterlegungen von urheberrechtlich schutzfähigen Werken rechnen wir pauschal ab. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Ansprechpartner:
