Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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FAQ zum Thema Abmahnung
Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz finden Sie auch in unseren FAQ unter Informationen.
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Abwehr von und Vertetung bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klage wegen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten und vertreten Sie bei gegen Sie gerichteten Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Gerichtsverfahren wegen (angeblichen) Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Wir prüfen, ob entsprechende Abmahnungen und Verfügungen berechtigt sind oder nicht. Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und mögliche Gegenreaktionen auf.
Sollte sich eine Abmahnung als berechtigt herausstellen, erstellen wir für Sie eine Unterlassungserklärung die Sie nicht zu mehr verpflichtet als unbedingt erforderlich, wir prüfen die mit der Abmahnung geltend gemachten Kosten der Gegenseite (die häufig zu hoch angesetzt werden) und zeigen Ihnen auf, wie Sie weitere Verstöße oder sogar Vertragsstrafen vermeiden. Bei unberechtigten oder sogar missbräuchlichen Abmahnungen besteht die Möglichkeit gegen den Abmahner mit gerichtlichen Schritten vorzugehen. Vertrauen Sie auf unser Know-How als spezialisierte Anwälte im Bereich des Wettbewerbsrechts.
Wen betrifft es?
Alle Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, die Empfänger von Abmahnungen wurden.
Wie sollte man sich als Empfänger einer Abmahnung verhalten?
Erhalten Sie eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, sollten Sie zunächst die in der Abmahnung gesetzte Frist im Auge behalten. Diese kann im Einzelfall sehr kurz sein. Sie sollten überprüfen, ob Sie den in der Abmahnung genannten Verstoß tatsächlich begangen haben. Sie sollten sich dann rechtlichen Rat einholen um die Abmahnung auf Ihre Berechtigung hin zu prüfen. Es empfiehlt sich zudem Informationen über den Wettbewerber (z.B. aus dem Internet) zu beschaffen, um einerseits festzustellen ob es sich tatsächlich um einen Wettbewerber handelt, zum anderen um den Konkurrenten selbst auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder andere gesetzliche Vorschriften hin zu überprüfen. Verstößt dieser selbst besteht nämlich die Möglichkeit einer Gegenabmahnung.
Keinesfalls sollten Sie Abmahnungen auf die leichte Schulter nehmen, Fristen ignorieren oder dem Gegner vorschnell Anlass zur Einleitung gerichtlicher Schritte geben.
Was kostet die Beratung / Vertretung?
Die Kosten der Abwehr von Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Gerichtsverfahren rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Ansprechpartner:
Clemens Pfitzer
Christopher Wolf
