Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Werbung

Geschmacksmusterrecht

OLG Düsseldorf: Verletzen Samsung Tablet-PCs das Geschmacksmuster des Apple iPad?

Das OLG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob zwei Tablet-PC Modelle von Samsung das von der Firma...

Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Unterlassungsanspruch gegen Hotelbewertung statthaft?

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte als Berufungsinstanz zu entscheiden, ob die Betreiberin eines...

Wettbewerbsrecht

BGH: Fehlende Information über nichtbestehendes Widerrufsrecht unlauter

Dass eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen als wettbewerbswidrig...

Wettbewerbsrecht

BGH: Darf ein „Servicepartner“ eines Automobilherstellers mit dem Zusatz „Vertragspartner“ werben?

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte über die Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines...

Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt a. Main: Nutella hat Irreführendes drauf

Wie sind Nährwertangaben auf Lebensmittel anzugeben? Können diese auch irreführend sein, wenn sie...

Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: Werbung mit „Festpreis“ irreführend?

Das Oberlandesgericht Hamm hatte zu entscheiden, ob ein Stromversorger mit Festpreisen werben darf,...

Wettbewerbsrecht

OLG München: Unwirksame AGB des Pay-TV Senders Sky bezüglich Telefonwerbung?

Das OLG München hatte zu entscheiden, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pay-TV Senders...

Beratung bei und Prüfung von nicht-klassischer Werbung / Below-the-line

Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit nicht-klassischer Werbung / Bellow-the-line Werbung (z.B. Verkaufsförderung, Promotions, Öffentlichkeitsarbeit, Ambient Marketing, Guerilla Marketing, Ambush Marketing, Sponsoring, Direktmarketing, Eventmarketing, Messen- und Ausstellungen, Gewinnspiele, Product-Placement, Mobile Marketing). Wir überprüfen Ihre Werbemaßnahmen und Werbeaktionen auf mögliche Verstöße insbesondere gegen Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Dabei begleiten wir Sie gerne bereits bei der Entwicklung und Konzipierung entsprechender Werbemaßnahmen, damit mögliche rechtliche Risiken frühzeitig erkannt werden können. So können unnötige Mehrkosten durch notwendige Anpassungen an die Rechtslage oder Probleme wegen fehlender Rechte vermieden werden. Als spezialisierte Anwälte wissen wir dabei genau, wo mögliche rechtliche Risiken und Gefahren liegen und wie man diese vermeiden kann. Dabei versuchen wir Ihnen stets Lösungen aufzuzeigen, die nicht nur die aktuelle Rechtslage berücksichtigen, sondern auch Ihre Werbebotschaft und deren Erfolg im Blick haben.

Wen betrifft es?
Unter anderem Werbeagenturen, Eventagenturen, Direktmarketingagenturen, Sponsoren, Mobilfunkunternehmen, Händler, freie Grafiker, freie Texter, Verlage, Filmproduktionen, Radiosender, Messe- und Eventveranstalter, Unternehmen die nicht-klassische Werbung einsetzen.

Warum ist eine Überprüfung wichtig?
Werbung die gegen gewerbliche Schutzrechte (z.B. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht) verstößt, gibt Konkurrenten, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbänden einen Unterlassungsanspruch den diese durchsetzen können. So drohen kostspielige Abmahnungen, Schadensersatzforderungen, Auskunftsansprüche bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Daneben müssen rechtswidrige Werbemaßnahmen eingestellt und vom Markt genommen werden. Dies kann zu erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen durch Einschränkung des Geschäftsbetriebs, Umsatzeinbußen mangels Werbung und Mehrkosten, z.B. durch Einstellung von Sonderangeboten zur Verkaufsförderung oder Absage von Events führen. Auch gewähren Auskunftsansprüche dem Konkurrenten Einblicke, die ihm sonst verwehrt blieben. Für Kreative und Werbeschaffende sind damit auch erhebliche Haftungsfragen verbunden, wenn die von Ihnen konzipierte Werbemaßnahme sich als rechtswidrig herausstellt.   

Was kostet eine Beratung / Prüfung?
Die Kosten für eine Beratung bei und Prüfung von nicht-klassischer Werbung / Bellow-the-line Werbung werden üblicherweise nach Zeitaufwand nach Stundensätzen abgerechnet. Die Dauer hängt hierbei stark von der Art und dem Umfang im Einzelfall ab. Wir geben Ihnen gerne vor Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Dauer und den damit verbundenen Kosten für den jeweiligen Einzelfall. Wo gewünscht und möglich bieten wir Ihnen auch eine pauschale Vergütung an.

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Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer Christopher A. Wolf

     

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de