Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
Königstr. 40
70173 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 410 190 30
Fax +49 (0) 711 410 190 59
E-Mail info(at)kpw-law(dot)de

Suche in Neuigkeiten

Aktuelles zu Werbung

Wettbewerbsrecht

LG Freiburg: Kühlschrank mit Energieeffizienzklasse A+ „sehr sparsam“?

Ein Hersteller von Kühl- und Gefrierschränken wurde von einem Wettbewerbsverband wegen des...

Markenrecht

OLG Hamburg: Verwechslungsgefahr von „eiPott“ für Eierbecher mit der Marke iPod?

Das OLG Hamburg hatte in zweiter Instanz zu entscheiden, ob die originelle Bezeichnung „eiPott“ für...

Wettbewerbsrecht

BGH: Keine unerlaubte Telefonwerbung bei Arbeitsplatzwechsel?

Telefonwerbung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So setzt Telefonwerbung bei...

Pharma- und Medizinprodukterecht

BGH: Ginkgo Drink: Lebens- oder Arzneimittel?

Auf den ersten Blick würde man meinen, dass Lebensmittel und Arzneimittel problemlos zu...

Wettbewerbsrecht

KG Berlin: „Der beste Powerkurs aller Zeiten“ keine Alleinstellungsbehauptung!

Das Kammergericht hatte die umstrittene Frage zu klären, ob die Werbeaussage einer Sprachschule...

Markenrecht

LG Nürnberg-Fürth: Storch Heinar gewinnt gegen Thor Steinar

Wie weit darf man bei satirischen Anlehnungen an bestehende Marken gehen? Können hierdurch...

IT-Recht

BGH: Verbot des Versandhandels im Internet mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln?

Im Arzneimittelgesetz ist der Versandhandel – auch im Internet – mit apothekenpflichtigen...

Beratung bei und Prüfung von nicht-klassischer Werbung / Below-the-line

Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit nicht-klassischer Werbung / Bellow-the-line Werbung (z.B. Verkaufsförderung, Promotions, Öffentlichkeitsarbeit, Ambient Marketing, Guerilla Marketing, Ambush Marketing, Sponsoring, Direktmarketing, Eventmarketing, Messen- und Ausstellungen, Gewinnspiele, Product-Placement, Mobile Marketing). Wir überprüfen Ihre Werbemaßnahmen und Werbeaktionen auf mögliche Verstöße insbesondere gegen Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Dabei begleiten wir Sie gerne bereits bei der Entwicklung und Konzipierung entsprechender Werbemaßnahmen, damit mögliche rechtliche Risiken frühzeitig erkannt werden können. So können unnötige Mehrkosten durch notwendige Anpassungen an die Rechtslage oder Probleme wegen fehlender Rechte vermieden werden. Als spezialisierte Anwälte wissen wir dabei genau, wo mögliche rechtliche Risiken und Gefahren liegen und wie man diese vermeiden kann. Dabei versuchen wir Ihnen stets Lösungen aufzuzeigen, die nicht nur die aktuelle Rechtslage berücksichtigen, sondern auch Ihre Werbebotschaft und deren Erfolg im Blick haben.

Wen betrifft es?
Unter anderem Werbeagenturen, Eventagenturen, Direktmarketingagenturen, Sponsoren, Mobilfunkunternehmen, Händler, freie Grafiker, freie Texter, Verlage, Filmproduktionen, Radiosender, Messe- und Eventveranstalter, Unternehmen die nicht-klassische Werbung einsetzen.

Warum ist eine Überprüfung wichtig?
Werbung die gegen gewerbliche Schutzrechte (z.B. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht) verstößt, gibt Konkurrenten, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbänden einen Unterlassungsanspruch den diese durchsetzen können. So drohen kostspielige Abmahnungen, Schadensersatzforderungen, Auskunftsansprüche bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Daneben müssen rechtswidrige Werbemaßnahmen eingestellt und vom Markt genommen werden. Dies kann zu erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen durch Einschränkung des Geschäftsbetriebs, Umsatzeinbußen mangels Werbung und Mehrkosten, z.B. durch Einstellung von Sonderangeboten zur Verkaufsförderung oder Absage von Events führen. Auch gewähren Auskunftsansprüche dem Konkurrenten Einblicke, die ihm sonst verwehrt blieben. Für Kreative und Werbeschaffende sind damit auch erhebliche Haftungsfragen verbunden, wenn die von Ihnen konzipierte Werbemaßnahme sich als rechtswidrig herausstellt.   

Was kostet eine Beratung / Prüfung?
Die Kosten für eine Beratung bei und Prüfung von nicht-klassischer Werbung / Bellow-the-line Werbung werden üblicherweise nach Zeitaufwand nach Stundensätzen abgerechnet. Die Dauer hängt hierbei stark von der Art und dem Umfang im Einzelfall ab. Wir geben Ihnen gerne vor Beauftragung eine Einschätzung der voraussichtlichen Dauer und den damit verbundenen Kosten für den jeweiligen Einzelfall. Wo gewünscht und möglich bieten wir Ihnen auch eine pauschale Vergütung an.

Zurück zu: Werbung

 

Ansprechpartner:

Clemens Pfitzer

Christopher Wolf

     

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de