Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
Königstr. 40
70173 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 410 190 30
Fax +49 (0) 711 410 190 59
E-Mail info(at)kpw-law(dot)de
Suche in Neuigkeiten
FAQ zum Thema Abmahnung
Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz finden Sie auch in unseren FAQ unter Informationen.
Aktuelles zu Werbung
OLG Hamburg: Verwechslungsgefahr von „eiPott“ für Eierbecher mit der Marke iPod?
Das OLG Hamburg hatte in zweiter Instanz zu entscheiden, ob die originelle Bezeichnung „eiPott“ für...
BGH: Keine unerlaubte Telefonwerbung bei Arbeitsplatzwechsel?
Telefonwerbung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So setzt Telefonwerbung bei...
BGH: Ginkgo Drink: Lebens- oder Arzneimittel?
Auf den ersten Blick würde man meinen, dass Lebensmittel und Arzneimittel problemlos zu...
KG Berlin: „Der beste Powerkurs aller Zeiten“ keine Alleinstellungsbehauptung!
Das Kammergericht hatte die umstrittene Frage zu klären, ob die Werbeaussage einer Sprachschule...
LG Nürnberg-Fürth: Storch Heinar gewinnt gegen Thor Steinar
Wie weit darf man bei satirischen Anlehnungen an bestehende Marken gehen? Können hierdurch...
BGH: Verbot des Versandhandels im Internet mit apothekenpflichtigen Tierarzneimitteln?
Im Arzneimittelgesetz ist der Versandhandel – auch im Internet – mit apothekenpflichtigen...
OLG Frankfurt a. Main: Don’t call it Schnitzel?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich vor kurzem mit einem Schnitzel zu befassen. Das...
BGH: Vergleichende Werbung und Suchmaschinenmarketing
Suchmaschinen und deren Ergebnisse sind für den Vertrieb im Internet von entscheidender Bedeutung....
OLG Hamm: Massenabmahnungen bei Filesharing rechtsmissbräuchlich?
Der Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Ersatz von...
BGH: Volle Abmahnkosten bei Teilerfolg des Abmahners?
Die von der unterliegenden Partei zu zahlenden Rechtsanwaltsgebühren richten sich in der Regel...
Verfolgung von Verstößen gegen Wettbewerbsrecht (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie bei dem Verdacht, dass sich Ihre Konkurrenten wettbewerbswidrig verhalten. Wir prüfen die Rechtslage und mögliche Erfolgsaussichten rechtlicher Maßnahmen. Sollten Sie gegen einen oder mehrere Konkurrenten wegen Wettbewerbsverstößen vorgehen wollen, entwickeln wir eine Strategie um die Wettbewerbsverstöße möglichst rasch und effektiv zu beenden um so eine faire Wettbewerbssituation wieder herzustellen. In der Regel geschieht dies durch Abmahnung des Wettbewerbers und falls erforderlich durch Einleitung gerichtlicher Schritte (einstweilige Verfügung, Klage). Wir vertreten Sie bundesweit. Dabei können Sie sich auf unsere Erfahrung im Wettbewerbsrecht und Kenntnisse der oft unterschiedlichen Entscheidungspraxis der Gerichte in Deutschland verlassen.
Wen betrifft es?
Alle Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, die unter unlauterem Wettbewerb Ihrer Konkurrenten leiden, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzverbände, Industrie- und Handelskammern.
Warum soll man Wettbewerbsverstöße verfolgen?
Das Wettbewerbsrecht soll faire und gleiche Regeln und Bedingungen für die am Markt tätigen Unternehmen schaffen. Verstößt ein Unternehmen – bewusst oder unbewusst – gegen diese Regeln, verschafft es sich in der Regel einen Vorteil am Markt, den die Rechtsordnung nicht billigt. So können z.B. durch die Nichtbeachtung von Verbraucherschutzvorschriften Kosten gespart werden, die sich dann in einem günstigeren Preis oder einer höheren Marge niederschlagen oder durch irreführende Werbung Kunden angelockt und abgefangen werden.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht werden in Deutschland nicht vom Staat verfolgt. Für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sind ausschließlich Wettbewerber, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzzentralen und andere qualifizierte Einrichtungen zuständig. Es obliegt daher Ihnen als Wettbewerber oder qualifizierter Einrichtung durch Verfolgung wettbewerbswidrigen Verhaltens den fairen Wettbewerb zu sichern und gegen schwarze Schafe vorzugehen.
Was kostet eine Beratung / Vertretung?
Die Kosten der Verfolgung von Wettbewerbsrechtsverstößen (Abmahnung, Verfügungsverfahren, Gerichtsverfahren) rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei berechtigten Abmahnungen hat die Gegenseite die Ihnen entstehenden Kosten zu ersetzen.
Ansprechpartner:
Clemens Pfitzer
Christopher Wolf
