Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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FAQ zum Thema Abmahnung
Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Abmahnung im gewerblichen Rechtsschutz finden Sie auch in unseren FAQ unter Informationen.
Aktuelles zu Werbung
OLG Düsseldorf: Verletzen Samsung Tablet-PCs das Geschmacksmuster des Apple iPad?
Das OLG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob zwei Tablet-PC Modelle von Samsung das von der Firma...
OLG Hamburg: Unterlassungsanspruch gegen Hotelbewertung statthaft?
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte als Berufungsinstanz zu entscheiden, ob die Betreiberin eines...
BGH: Fehlende Information über nichtbestehendes Widerrufsrecht unlauter
Dass eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen als wettbewerbswidrig...
BGH: Darf ein „Servicepartner“ eines Automobilherstellers mit dem Zusatz „Vertragspartner“ werben?
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte über die Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines...
OLG Frankfurt a. Main: Nutella hat Irreführendes drauf
Wie sind Nährwertangaben auf Lebensmittel anzugeben? Können diese auch irreführend sein, wenn sie...
OLG Hamm: Werbung mit „Festpreis“ irreführend?
Das Oberlandesgericht Hamm hatte zu entscheiden, ob ein Stromversorger mit Festpreisen werben darf,...
OLG München: Unwirksame AGB des Pay-TV Senders Sky bezüglich Telefonwerbung?
Das OLG München hatte zu entscheiden, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pay-TV Senders...
BGH: Einstellen von Waren unter falscher Suchrubrik rechtswidrig?
Die Karlsruher Richter mussten im vorliegenden Fall entscheiden, ob es irreführend und damit...
BPatG: Muss „Schwarzwälder Schinken“ im Schwarzwald geschnitten werden?
Das BPatG hatte vorliegend zu entscheiden, ob Hersteller Ihre Wurstwaren...
BGH: Verwendung von Bildmotiven für Wettbewerber erlaubt?
Der Bundesgerichtshof hatte einen Streit zwischen dem Druckerhersteller Epson und der Firma...
Verfolgung von Verstößen gegen Wettbewerbsrecht (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
Was wir Ihnen anbieten?
Wir beraten Sie bei dem Verdacht, dass sich Ihre Konkurrenten wettbewerbswidrig verhalten. Wir prüfen die Rechtslage und mögliche Erfolgsaussichten rechtlicher Maßnahmen. Sollten Sie gegen einen oder mehrere Konkurrenten wegen Wettbewerbsverstößen vorgehen wollen, entwickeln wir eine Strategie um die Wettbewerbsverstöße möglichst rasch und effektiv zu beenden um so eine faire Wettbewerbssituation wieder herzustellen. In der Regel geschieht dies durch Abmahnung des Wettbewerbers und falls erforderlich durch Einleitung gerichtlicher Schritte (einstweilige Verfügung, Klage). Wir vertreten Sie bundesweit. Dabei können Sie sich auf unsere Erfahrung im Wettbewerbsrecht und Kenntnisse der oft unterschiedlichen Entscheidungspraxis der Gerichte in Deutschland verlassen.
Wen betrifft es?
Alle Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, die unter unlauterem Wettbewerb Ihrer Konkurrenten leiden, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzverbände, Industrie- und Handelskammern.
Warum soll man Wettbewerbsverstöße verfolgen?
Das Wettbewerbsrecht soll faire und gleiche Regeln und Bedingungen für die am Markt tätigen Unternehmen schaffen. Verstößt ein Unternehmen – bewusst oder unbewusst – gegen diese Regeln, verschafft es sich in der Regel einen Vorteil am Markt, den die Rechtsordnung nicht billigt. So können z.B. durch die Nichtbeachtung von Verbraucherschutzvorschriften Kosten gespart werden, die sich dann in einem günstigeren Preis oder einer höheren Marge niederschlagen oder durch irreführende Werbung Kunden angelockt und abgefangen werden.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht werden in Deutschland nicht vom Staat verfolgt. Für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts sind ausschließlich Wettbewerber, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzzentralen und andere qualifizierte Einrichtungen zuständig. Es obliegt daher Ihnen als Wettbewerber oder qualifizierter Einrichtung durch Verfolgung wettbewerbswidrigen Verhaltens den fairen Wettbewerb zu sichern und gegen schwarze Schafe vorzugehen.
Was kostet eine Beratung / Vertretung?
Die Kosten der Verfolgung von Wettbewerbsrechtsverstößen (Abmahnung, Verfügungsverfahren, Gerichtsverfahren) rechnen wir streitwertabhängig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Bei berechtigten Abmahnungen hat die Gegenseite die Ihnen entstehenden Kosten zu ersetzen.
Ansprechpartner:
