Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Abmahnung
OLG Köln: Filesharing Abmahnung 25 Monate nach Download zulässig?
Nach der gefestigten Rechtssprechung des Oberlandesgericht Köln, darf ein Gericht einem Abmahner...
OLG Düsseldorf: Filesharing Abmahnung unbrauchbare Dienstleistung des Rechtsanwalts?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einer Filesharing Sache in zweiter Instanz über einen...
BGH: Fehlende Information über nichtbestehendes Widerrufsrecht unlauter
Dass eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen als wettbewerbswidrig...
90 Millionen für Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen
Dass die Anzahl an Abmahnungen wegen illegalem Filesharing mittlerweile ein erhebliches Ausmaß...
BGH: Einstellen von Waren unter falscher Suchrubrik rechtswidrig?
Die Karlsruher Richter mussten im vorliegenden Fall entscheiden, ob es irreführend und damit...
OLG Frankfurt a. Main: In der Regel – falsch
Die Anforderungen an die Rechtswirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind hoch. Es finden...
KG Berlin: 120 Abmahnungen in 19 Tagen rechtsmissbräuchlich?
Das Kammergericht Berlin hatte über die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung zu entscheiden,...
OLG Köln: Restaurantkritik in Gaststättenführer wettbewerbswidrig?
Das Oberlandesgericht Köln hatte zu entscheiden, ob ein Restaurantkritiker im Rahmen eines...
Am 04.08.2011 tritt neues Widerrufsrecht in Kraft
Wie bereits zuvor berichtet, tritt das am 26.05.2011 verabschiedete neue Widerrufsrecht am morgigen...
OLG Frankfurt a.M.: Unterlassungsverpflichtung wegen der Nachahmung leuchtender Pflastersteine?
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte im vorliegenden Fall zu entscheiden, ob ein Hersteller...
LG Hamburg: Urheberschutz für Texte auf Webseite?
Das Landgericht Hamburg hatte im Rahmen eines Antrags auf Einstweilige Verfügung zu entscheiden, ob...
LG Berlin: Unterlassungsverpflichtung eines Blogbetreibers bei Beleidigung eines Users?
Die Abgrenzung freier Meinungsäußerungen zu beleidigenden Behauptungen ist oft fließend. Im...
FAQ zu Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz
Was ist eine Abmahnung?
Wieso wird man abgemahnt?
Wer darf abmahnen?
Was sind die wesentlichen Bestandteile einer Abmahnung?
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Wie lang muss die Frist in der Abmahnung sein?
Muss einer Abmahnung eine Originalvollmacht beigefügt werden?
Soll man auf eine Abmahnung reagieren?
Sind Massenabmahnungen missbräuchlich?
Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?
Wer muss die Kosten der Abmahnung tragen?
Kann man sich durch Disclaimer oder Hinweise vor Abmahnungen schützen?
Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung wird eine Rechtsverletzung angezeigt und eine Aufforderung ausgesprochen diese Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Eine Abmahnung wird in der Regel vor der Einleitung gerichtlicher Schritte ausgesprochen und soll dem Abgemahnten Gelegenheit geben durch Unterwerfung einen Rechtsstreit zu vermeiden. Abmahnungen gibt es in einer Vielzahl von Rechtsgebieten (Die Ausführungen auf dieser Seite beziehen sich auf Abmahnungen wegen Verletzungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes).
Wieso wird man abgemahnt?
Die Gründe für Abmahnungen sind vielfältig. Im Wesentlichen werden Abmahnungen wegen Verletzungen von Schutzrechten oder unlauterem Handeln im Wettbewerb ausgesprochen. Die Abmahnung erfolgt vor Einleitung gerichtlicher Schritte, da ohne vorherige Abmahnung die Kosten dem Antragsteller/Kläger zur Last fallen können.
Wer darf abmahnen?
Das kommt darauf an. Bei Ansprüchen aus Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht der jeweilige Rechteinhaber. Bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen jeder Wettbewerber sowie bestimmte Verbände (bspw. IHK, Wettbewerbszentrale, Verbraucherschutzzentralen).
Was sind die wesentlichen Bestandteile einer Abmahnung?
Eine wirksame Abmahnung enthält im Wesentlichen folgende Informationen: Identität des Abmahnenden, Angaben zum vorgeworfenen Rechtssverstoß, Aufforderung zur Unterlassung, eine Fristsetzung zur Abgabe der Erklärung und die Androhung gerichtlicher Schritte für den Fall der Fristversäumung. Daneben ist den Abmahnungen in der Regel eine vorgefasste strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Eine Unterlassungss- und Verpflichtungserklärung ist eine Erklärung mit der sich der Unterzeichner verpflichtet, den angegebenen Rechtsverstoß zukünftig zu unterlassen. Daneben muss der Unterzeichner sich für den Fall des erneuten Verstoßes zu einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichten. Nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr die durch den ersten Verstoß regelmäßig begründet wird ausgeräumt werden. Ohne oder ohne angemessene Vertragsstrafe fehlt es an der erforderlichen Ernsthaftigkeit der Erklärung, so dass trotz Erklärung rechtliche Schritte zu befürchten sind.
Wie lang muss die Frist in der Abmahnung sein?
Bei Abmahnung wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte können mitunter sehr kurze Fristen ausreichend sein. So können bei Verstößen auf Messen oder vor Ausstrahlungen in Rundfunk und Fernsehen auch wenige Stunden ausreichend sein. Außer in solchen eiligen Fällen sind Fristen von 7-10 Tagen üblich und werden von den Gerichten für ausreichend erachtet.
Muss einer Abmahnung eine Originalvollmacht beigefügt werden?
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage zwischenzeitlich entschieden. Ist die Abmahnung als Angebot zur Abgabe eines Unterlassungsvertrages ausgestaltet (was regelmäßig der Fall ist), so muss keine Originalvollmacht beigefügt sein.
Soll man auf eine Abmahnung reagieren?
Man sollte in jedem Fall reagieren. Man sollte prüfen oder am besten durch einen Anwalt prüfen lassen, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht um dann entsprechend reagieren zu können. Ignoriert man eine berechtigte Abmahnung bzw. lässt die gesetzte Frist verstreichen, riskiert man den Erlaß einer einstweilige Verfügung.
Sind Massenabmahnungen missbräuchlich?
Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Massenabmahnungen in der Regel nicht missbräuchlich, da nach Ansicht der Gerichte eine Vielzahl von Rechtsverstößen grundsätzlich auch eine Vielzahl an Abmahnungen rechtfertigt. Missbräuchlich können Abmahnungen jedoch dann sein, wenn bspw. das Gebührenerzielungsinteresse und nicht die Beseitigung der Rechtsverletzung im Vordergrund steht. Die Beweislast für eine missbräuchliche Abmahnung trägt der Abgemahnte.
Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?
Die Anwaltskosten einer Abmahnung richten sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In den meisten Fällen belaufen sich die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme auf eine 1,3 Geschäftsgebühr nach 2300 VV, zzgl. Auslagenpauschale nach 7002 VV und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Entscheidend für die Berechnung ist dabei der zugrunde gelegte Streitwert. Da es bei Abmahnungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes um Unterlassungsansprüche geht, sind diese oft schwierig zu beziffern, was auch zu sehr unterschiedlichen Bewertungen seitens der Gerichte führt. Regelmässig liegen die Streitwerte aber mindestens im fünfstelligen Bereich.
Für erstmalige urheberrechtliche Abmahnungen bei einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Rechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs wurde § 97a UrhG eingeführt, der die erstattungsfähigen Kosten einer Abmahung auf EUR 100,- begrenzt. Wann dies allerdings tatsächlich Anwendung findet, ist bislang noch umstritten.
Wer muss die Kosten der Abmahnung tragen?
Die Kosten einer berechtigten Abmahnung trägt der Abgemahnte. Einzige Ausnahme ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, die nicht vom Abgemahnten zu erstatten ist, soweit der Abmahnende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ist dies im UWG ausdrücklich geregelt, aber auch für die anderen Rechtsgebiete besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Abmahnenden.
Kann man sich durch Disclaimer oder Hinweise vor Abmahnungen schützen?
Vielfach findet man im Internet Disclaimer oder Hinweise in Angeboten wie "Keine Abmahnung ohne Kontakt", "Im Falle von wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen." oder ähnliches.
Solche Disclaimer sind rechtlich bedeutungslos. Verstößt man gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften kann ein Konkurrent oder sonstiger Berechtigter trotzdem kostenpflichtig abmahnen. Eine vorherige Kontaktaufnahme ist aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich.
