Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte
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Aktuelles zu Filesharing
LG Köln: Keine automatische Haftung der Eltern bei Filesharing
Das Landesgericht Köln hatte zu entscheiden, ob der Vater zweier Kinder im Alter von 16 und 18...
LG Hamburg: Keine Täterhaftung bei Nutzung des Programms „RetroShare“
Bislang war das Anbieten geschützter Werke durch Nutzung von Tauschbörsensoftware, in Form eines...
OLG Köln: Korrekte Ermittlung der IP-Adresse bei Filesharing mit Gutachten zu beweisen?
Einer Filesharing Abmahnung geht in der Regel ein richterlicher Beschluss voraus, welcher dem...
BGH: Eltern haften nicht für Ihre Kinder bei Filesharing
Werden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing ausgesprochen richten diese...
OLG Köln: Haftung des Anschlussinhabers für Filesharing des Ehepartners?
Das Oberlandesgericht Köln hatte darüber zu befinden, ob der Anschlussinhaber für...
AG München: Filesharing Verurteilung einer Rentnerin ohne Computer?
Das Amtsgericht München hatte zu entscheiden, ob eine Rentnerin wegen des Angebots eines Filmwerks...
OLG Köln: Filesharing Abmahnung 25 Monate nach Download zulässig?
Nach der gefestigten Rechtssprechung des Oberlandesgericht Köln, darf ein Gericht einem Abmahner...
OLG Düsseldorf: Filesharing Abmahnung unbrauchbare Dienstleistung des Rechtsanwalts?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einer Filesharing Sache in zweiter Instanz über einen...
EUGH: Müssen Internet-Provider Filtersysteme gegen Filesharing einrichten?
Im Kampf gegen illegales Filesharing wird von Seiten der Rechteinhaber immer wieder versucht nicht...
OLG Köln: Nur 13 Cent Schadensersatz bei Filesharing?
Sofern die Gerichte einen Schadensersatzanspruch bei illegalem Filesharing bejahen, stellt sich...
OLG Köln: Keine Verfahrenskosten bei unangemessener Forderung in Filesharing-Abmahnung
Nach einem Urteil des OLG Köln vom 20.05.2011 hat ein Buchverlag, der im Abmahnschreiben gegenüber...
OLG Köln: Anti- Filesharing Artikel „Die Abmahn-Industrie“ wettbewerbswidrig?
Das Oberlandesgericht Köln hatte zu entscheiden, ob der in der Zeitschrift „c’t - 1/10“ erschienene...
FAQ zu illegalem Filesharing
Was ist Filesharing?
Ist Filesharing grundsätzlich illegal?
Wie werden Filesharer "ermittelt"?
Was ist eine IP Adresse?
Was ist ein Hash-Wert?
Was kann mir bei illegalem Filesharing passieren?
Was ist eine Abmahnung?
Welche Rechtinhaber mahnen wegen Filesharing ab?
Wer vertritt die Rechteinhaber bei ihren Abmahnungen?
Was für Dateien werden abgemahnt?
Kann ich wegen der gleichen Datei gleich mehrmals abgemahnt werden?
Was ist Filesharing?
Unter Filesharing oder auch Tauschbörse, Peer-to-Peer (P2P) Netzwerk versteht man das tauschen und verbreiten von Dateien von Usern im Internet.War hierfür zu Beginn bei Napster & Co. noch zentrale Server nötig, sind zentrale Server bei Peer-to-Peer Netzwerken überflüssig. Die User tauschen die Daten direkt untereinander, indem Sie zum einen Dateien herunterladen und gleichzeitig wieder anbieten.
Filesharing per se ist nicht illegal und wird von manchen Softwarefirmen auch zur Distribution Ihrer Software verwendet. Illegal ist Filesharing dann, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers über solche Netzwerke verbreitet werden.
Voraussetzung für Filesharing ist die Installation eines Clients auf dem Rechner, mit dem Dateien von anderen heruntergeladen werden können. Dabei ist zu beachten, dass nahezu alle gängigen Filesharing-Clients die Daten die man herunterlädt auch automatisch wieder hochladen, man also so auch Daten an Dritte weiterverbreitet.
Die am weitesten verbreiteten Clients sind Clients wie eMule, utorrent, BitTorrent, Shareaza, Limewire, Frostwire, Azureus, Gnutella, Overnet, iMesh, eDonkey, BitComet, Vuze, WinMX, Transmission, FastTrack.
Ist Filesharing grundsätzlich illegal?
Nein, das tauschen von Dateien über Filesharing Programme ist nicht grundsätzlich rechtswidrig. So werden auch viele legale Inhalte mittels Filesharing verbreitet.
Filesharing ist aber dann illegal, wenn die getauschten Inhalte Rechte Dritter verletzen, z.B. weil sie urheberrechtlich geschützt sind und ohne Einwilligung des Rechteinhabers verbreitet werden.
So sind z.B. Filme, Musik, Fotos, Computerspiele, Software, Hörbücher und eBooks regelmäßig urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einwilligung des Urhebers/Rechteinhabers nicht mittels Filesharing verbreitet werden.
Wie werden Filesharer "ermittelt"?
Vielfach glauben Nutzer von Filesharingprogrammen, dass ihre Nutzung anonym sei. Tatsächlich geben sie jedoch ihre IP-Adresse preis.
Die Rechteinhaber bzw. deren Rechtsanwälte beauftragen normalerweise externe Firmen wie z.B. Logistep, proMedia, Evidenzia oder Digiprotect mit der "Ermittlung" von Tauschbörsennutzern die urheberrechtlich geschütztes Material der jeweiligen Rechteinhaber anbieten und/oder herunterladen. Diese privaten "Ermittler" verwenden zumeist eine Software mit der sie die IP-Adressen nebst Datum und Zeit (dem sogenannten timestamp) sowie die angebotenen Dateien der anderen Teilnehmer auf.
Um die hinter den IP-Adressen befindlichen Anschlussinhaber zu ermitteln, wird dann beim jeweils zuständigen Gericht ein Antrag auf Auskunft gestellt um so Name und Anschrift hinter der IP-Adresse zu erhalten. Die Gerichte geben diesen Anträgen erfahrungsgemäß ohne nähere Prüfung des Sachverhaltes statt und die Provider erteilen daraufhin entsprechende Auskunft.
Was ist eine IP Adresse?
IP ist die Abkürzung Internet Protokoll. Eine IP-Adresse ist ein Zahlencode der einem Gerät (z.B. Computer, Smartphone, Router, Server) in einem Netzwerk zugewiesen wird, um dieses zu identifizieren und zu adressieren.
Für den Zugang zum Internet wird jedem Anschluss vom Internetprovider eine IP-Adresse zugewiesen. Unter dieser IP-Adresse bewegt sich der Nutzer im Internet. Dies ist aber nur die Adresse des Anschlusses und nicht die des dahinter angeschlossenen Gerätes, weshalb beim Filesharing immer nur Anschlussinhaber ermittelt werden können.
Die IP-Adresse werden von den Providern in der Regel dynamisch vergeben, das heißt der Nutzer erhält bei jeder Einwahl ins Internet eine neue IP-Adresse. Dies bedeutet, man kann alleine anhand der IP-Adresse nicht ohne weitere Auskünfte feststellen, wer sich hinter der IP-Adresse verbirgt. Anders verhält es sich bei statischen IP-Adresse, wie sie gelegentlich bei Firmen und andere Institutionen zu finden sind, da diese stets die gleichen sind und so Rückschlüsse auf den Anschlussinhaber leifern können.
Was ist ein Hash-Wert?
Ein Hashwert ist eine Art digitaler Fingerabdruck. Der Hashwert einer beliebigen Datei wird dabei in der Regel mittels eines Algorithmus errechnet. Handelt es sich um eine andere Datei oder wird die Datei verändert, so unterscheidet sich auch deren Hashwert von dem ursprünglichen.
Im Bereich des Filesharing nutzt man diese Hashwerte um zu vergleichen, ob es sich um Teile derselben Datei handelt, die man gerade austauschen möchte. Rechteinhaber nutzen den Hashwert um Dateien in Tauschbörsen ihrerseits zu identifizieren.
Es ist allerdings je nach Verfahren nicht grundsätzlich unmöglich, Hashwerte zu manipulieren.
Was kann mir bei illegalem Filesharing passieren?
Zivilrechtlich drohen eine Abmahnung verbunden mit Ansprüchen auf Unterlassung, Erstattung der Anwaltskosten und Schadensersatz.
Außerdem ist illegales Filesharing auch strafbar, allerdings wird dies in der Regel durch sie Staatsanwaltschaften nicht mehr verfolgt, es sei denn es liegt ein besonderer Fall vor. So ist z.B. die Verbreitung von Pornographie für sich genommen eine Straftat, was bei illgalem Filesharing von Pornos zusätzlich zur urheberrechtlichen Problematik dazu kommt.
Was ist eine Abmahnung?
Mit einer Abmahnung wird eine Rechtsverletzung angezeigt und eine Aufforderung ausgesprochen diese Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Eine Abmahnung wird in der Regel vor der Einleitung gerichtlicher Schritte ausgesprochen und soll dem Abgemahnten Gelegenheit geben durch Unterwerfung einen Rechtsstreit zu vermeiden.
Lesen Sie hierzu auch unsere FAQ Abmahnung.
Beim Filesharing beinhalten die Abmahnungen meist zahlreiche Textbausteine mit Gerichtsurteilen und Ausführungen, die mal mehr mal weniger zutreffend sind. Sie sollen dem Adressaten jedenfalls den Eindruck vermitteln, dass er keine Chance habe sich hiergegen zu wehren. Auch wenn es zahlreiche Urteile zugunsten der Filesharing-Abmahner gibt, so gibt es auch eine nicht geringe Zahl an Urteilen in denen Ansprüche der Abmahner abgewiesen wurden. Die in den Abmahnungen geäußerte Rechtsansicht ist insoweit meist nur die halbe Wahrheit.
In der Regel wird dem Abgemahnten zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche eine Pauschale angeboten, die zusammen mit der geforderten Unterlassungserklärung die Sache endgültig erledigen soll. Die Pauschalbeträge schwanken dabei meist zwischen EUR 200,- und EUR 1.200,- je nach Anwaltskanzlei und Art des Werkes welches verbreitet wurde.
Welche Rechtinhaber mahnen wegen Filesharing ab?
Zu Beginn der Filesharingabmahnungen mahnten überwiegend die großen Musiklabels wie Sony, Warner, Universal und EMI den Up- und Download ihrer Songs ab. Mit zunehmender Bandbreite kamen dann auch Filmverleiher wie Constantin und Senator Film hinzu. Mittlerweile mahnen neben den großen Firmen auch eine Vielzahl kleiner Firmen, Musikgruppen, Komponisten und anderer Beteiligter Personen wegen Filesharing ihrer Werke ab. Ob diese tatsächlich hierzu immer berechtigt sind, ist manchmal fraglich.
Wer vertritt die Rechteinhaber bei ihren Abmahnungen?
Vertreten werden die Rechteinhaber durch Kanzleien, die sich auf die massenhafte Verfolgung von Filesharing spezialisiert haben. Bekannte Kanzleien in diesem Zusammenhang sind z.B. Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Frommer, Nümann+Lang, Kornmeier & Partner, Fareds, Baek law und U+C Rechtsanwälte.
Was für Dateien werden abgemahnt?
Mittlerweile so gut wie alles, zumindest sofern es eine gewise Aktualität hat. Abgemahnt wird das Filesharing von Musik, Filmen, Computerspielen, Hörbücher und Pornos.
Kann ich wegen der gleichen Datei gleich mehrmals abgemahnt werden?
Leider ja, zumindest wenn es sich um Archive handelt die mehrere Werke beinhalten. So sind z.B. Personen die Top100 Container (Archive die 100 Musiktitel enthalten) , bereits häufig mehrfach abgemahnt worden. Da zumindest an jedem Titel andere Personen Urheber bzw. Rechteinhaber sein können, können auch für jeden Titel diese Rechte geltend gemacht werden.
Ob es möglich ist, hier eine Unterlassungserklärung einmalig für alle 100 Titel abzugeben, ist äußerst fraglich und muss im Ergebnis wohl verneint werden. Denn schließlich kann jeder der wegen Rechtsverletzung abmahnt nur seine eigenen Rechte geltend machen und wird auch nach einer Unterlassungserklärung nicht gegen Verstöße gegenüber Dritten vorgehen.
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