Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte
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Glossar
Juristen pflegen eine eigene - für den Normalbürger oft nur schwer verständliche - Sprache. Gleiches gilt für die Welt des Internet. In unserem Glossar versuchen wir nach und nach Ihnen juristisch und technisch gebräuchliche Abkürzungen und Begriffe verständlich zu erläutern.
Ihnen fehlt ein bestimmter Begriff? Dann schicken Sie uns doch eine E-Mail an glossar(at)pfitzer-law(dot)de.
- Abmahnung
- Defninition:Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung ein bestimmtes Verhalten abzustellen und künftig zu unterlassen. Die Abmahnung dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Das Instrument der Abmahnung wurde ursprünglich von der Rechtssprechung entwickelt und wurde später vom Gesetzgeber übernommen. Abmahnungen gibt es in einer Vielzahl von Rechtsgebieten (z.B. Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte).
Mehr Information zum Thema Abmahnung finden Sie auch in unseren FAQ
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