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Aktuelles zu Marken

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Das Oberlandsgericht hatte die markenrechtliche Fragestellung zu entscheiden, ob das Beifügen einer...

FAQ zum Thema Marken

Was ist eine Marke?

Welche Arten von Marken gibt es?

Was ist der Vorteil einer Marke?

Wie entsteht Markenschutz?

Ab wann entsteht Markenschutz?

Was muss vor einer Markenanmeldung beachtet werden?

Wie meldet man eine Marke an?

Was kostet eine Markenanmeldung?

Was ist ein Widerspruchsverfahren?

Wie weit geht der Markenschutz?

Wie lange besteht Markenschutz?

Muss ich die Marke benutzen?

Kann eine Marke gelöscht werden?

Kann man eine Marke lizenzieren?

Was kann man gegen Markenverletzungen tun?

 

Was ist eine Marke?

Eine Marke dient der Unterscheidung und Individualisierung von Waren und Dienstleistungen. Sie dient als Herkunftsnachweis, der es dem Markt ermöglicht, bestimmte Waren und Dienstleistungen einem bestimmten Hersteller zuzuordnen. Eine Marke besitzt ein Wiedererkennungswert. Mit einer Marke werden auch bestimmte Eigenschaften und die Qualität der mit ihr versehenen Waren und Dienstleistungen verbunden. Darüber hinaus hat eine Marke auch eine Werbefunktion, da mit ihr ein gewisses Image verbunden ist, was sich auf die Vermarktung auswirken kann. Bekannte und erfolgreiche Marken stellen daher einen erheblichen Vermögenswert für ihre Inhaber dar.

Welche Arten von Marken gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Marken. Die Häufigsten sind Wortmarken und Bildmarken oder eine Kombination daraus. Seltener sind dreidimensionale Marken, Farbmarken, Hörmarken, Geruchsmarken, Tastmarken und Bewegungszeichen.

Was ist der Vorteil einer Marke?

Eine Marke gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht zur Verwendung der geschützten Marke. So kann sich der Markeninhaber vor Nachahmern und Trittbrettfahrern schützen und seine Investitionen in die Etablierung und Vermarktung seiner Marke schützen.

Wie entsteht Markenschutz?

In der Regel entsteht Markenschutz durch Eintragung beim zuständigen Markenamt. Außer durch Eintragung kann Markenschutz mitunter auch durch Benutzung entstehen. Dies setzt allerdings eine gewisse Verkehrsgeltung voraus, bei der je nach Fallgestaltung Wettbewerber, Händler und Abnehmer in erheblichem Umfang die benutzte Marke als Hinweis auf die Produktherkunft vom Benutzer erkennen.

Ab wann entsteht Markenschutz?

Der Markenschutz entsteht - vorbehaltlich einer Eintragung - zum Zeitpunkt der Anmeldung der Marke beim Markenamt. Entscheidend ist damit der Eingang beim Markenamt. Auch wenn eine Eintragung erst wesentlich später erfolgt, wirkt die nachträgliche Eintragung rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anmeldung.

Was muss vor einer Markenanmeldung beachtet werden?

Zunächst sollte geprüft werden, ob die begehrte Marke überhaupt eintragungsfähig ist. Dies setzt unter anderem voraus, dass die Marke unterscheidungskräftig und nicht freihaltebedürftig ist und keine absoluten Eintragungshindernisse entgegenstehen.

Ist die begehrte Marke grundsätzlich eintragungsfähig, sollte man prüfen, ob diese im Widerspruch zu älteren Marken oder Kennzeichen steht. Dies kann am besten durch eine entsprechende Recherche überprüft werden. Wir bieten in diesem Zusammenhang verschiedene Recherchen an. Mehr Infos finden Sie unter unserem Dienstleistungsangebot Markenrecherche.

Wie meldet man eine Marke an?

Eine Marke wird durch einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Markenamt angemeldet. Der Antrag muss insbesondere die wiedergegebene Marke und die Waren und Dienstleistungen in den entsprechenden Klassen enthalten, für die Schutz beantragt wird.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Kosten einer Markenanmeldung hängen davon ab, wo und für wieviele Klassen eine Marke angemeldet werden soll. In den Gebühren der Markenämter sind bis zu 3 Klassen enthalten, jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse kostet extra.
Ein Übersicht über die entstehenden Kosten einschließlich etwaiger Kosten unserer Inanspruchnahme senden wir Ihnen auf Anfrage gerne unverbindlich zu.

Was ist ein Widerspruchsverfahren?

Nach Veröffentlichung der Eintragung einer Marke, haben Inhaber älterer Marken, die ihre Markenrechte durch die neue Marke verletzt sehen, die Möglichkeit Widerspruch beim Markenamt gegen die Eintragung einzulegen. Dies ist jedoch nur innerhalb der vorgeschriebenen Widerspruchsfrist (Deutschland 3 Monate) möglich. Danach besteht nur noch die Möglichkeit der Durchführung eines Löschungsverfahrens.
Das Markenamt prüft den Widerspruch und löscht bei begründetem Widerspruch die Marke ganz oder teilweise. Andernfalls wird der Widerspruch zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung des Markenamtes besteht die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.

Wie weit geht der Markenschutz?

Eine Marke gewährt ihrem Inhaber das ausschließliche Recht, das mit der Marke geschützte Zeichen zu benutzen und Dritten eine entsprechende Benutzung zu untersagen. Dabei schützt eine Marke nicht nur vor der identischen Benutzung durch Dritte, sondern auch vor einer ähnlichen Verwendung, soweit eine Verwechslungsgefahr mit der geschützten Marke besteht.
Der Schutz umfasst allerdings nur die Waren und Dienstleistungen für welche die Marke auch eingetragen wurde. Außerdem ist der Markenschutz auf die Länder beschränkt, in denen die Marke eingetragen ist. 

Wie lange besteht Markenschutz?

Markenschutz wird zunächst für 10 Jahre gewährt und kann dann jeweils für weitere 10 Jahre verlängert werden. Hierfür fallen weitere Kosten an, die beim jeweiligen Markenamt zu entrichten sind. Ohne entsprechende Verlängerung der Marke wird die Marke durch das Markenamt gelöscht.

Muss ich die Marke benutzen?

Ja, die eingetragene Marke muss benutzt werde. Dies gilt allerdings nicht in der ersten 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Eintragung. In diesem Zeitraum gilt eine sogenannte  Benutzungsschonfrist. Die Benutzung der Marke muss für die geschützten Waren und Dienstleistungen erfolgen. Fehlt es an einer rechtserhaltenden Benutzung, können Rechte aus der Marke nicht geltend gemacht und die Marke durch Dritte auf Antrag ganz oder teilweise gelöscht werden.
Die Benutzung durch den Lizenznehmer wirkt im Übrigen wie eine eigene Benutzung.

Kann eine Marke gelöscht werden?

Ja, eine Marke kann im sogenannten Löschungsverfahren bei Vorliegen von Löschungsgründen gelöscht werden. Eine Löschung kommt beispielsweise in Betracht bei Nichtbenutzung, Verletzung älterer bestehender Kennzeichenrechte oder wegen absoluter Schutzhindernisse. Ein Antrag auf Löschung kann grundsätzlich von jedermann gestellt werden. Das Löschungsverfahren wird beim zuständigen Markenamt durchgeführt. gegen die Entscheidung des Markenamtes besteht die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen.

Kann man eine Marke lizenzieren?

Ja, man kann Rechte aus einer Marke an Dritte lizenzieren. Dies kann durch Einräumung von ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Lizenzen geschehen. Lizenzen können auch nur regional (z.B. für einzelne Bundesländer) vergeben werden. Art, Umfang, Dauer, Vergütung und weitere Bedingungen der Lizenz werden in einem Lizenzvertrag festgelegt.

Was kann man gegen Markenverletzungen tun?

Inhabern von Markenrechten stehen gegen Markenrechtsverletzer unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zu. Diese werden üblicherweise zunächst im Wege der Abmahnung und anschließend durch einstweilige Verfügung und/oder Klage im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht. Zusätzlich bestehen Beseitigungs- und Vernichtungsansprüche gegen den Markenrechtsverletzer, sowie die Möglichkeit der Beschlagnahme durch den Zoll.

 
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