Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
Königstr. 40
70173 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 410 190 30
Fax +49 (0) 711 410 190 59
E-Mail info(at)kpw-law(dot)de

Schlagworte

Aktuelles

Urheberrecht

OLG Stuttgart: Bereithalten von Lehrbüchern im Internet durch Hochschulen urheberrechtlich zulässig?

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zu entscheiden, ob und/ oder in welchem Ausmaß es Hochschulen...

Wettbewerbsrecht

LG Heilbronn: Verwendung eines Testurteils der Stiftung Warentest wettbewerbswidrig?

Das Landgericht Heilbronn hatte zu entscheiden, ob eine dem Gericht vorgelegte Werbeanzeige, bei...

IT-Recht

BGH: Hinweis auf "Gilt nur für Verbraucher" beim Widerrufsrecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften steht nur dem Verbraucher zu. Die...

Wettbewerbsrecht

Gefälschte Abmahnungen im Namen der Wettbewerbszentrale

Immer wieder versuchen Betrüger mit fingierten Abmahnungen ihre Opfer um Geld zu erleichtern. Nun...

IT-Recht

OLG Frankfurt: Arztbewertungen auf Internetportal datenschutzrechtlich erlaubt?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Berufung einer Ärztin zu entscheiden, welche...

IT-Recht

BVerfG: Grundsätzliche Bedeutung der Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing

Bei Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen im Internet beurteilen die Gerichte die...

MarkenrechtWettbewerbsrecht

DPMA: “Nichts reimt sich auf Uschi”?

Dieser Slogan wurde für Mario Barth am 26.01.2011 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in der Leitklasse 25 (Textilien) als Marke eingetragen. Unterdessen lässt der bekannte Komiker T-Shirt Produzenten wegen Wettbewerbverstoßes abmahnen, weil sie „Nichts reimt sich auf Uschi“ auf Textilien gedruckt und vertrieben haben. Problematisch ist allerdings, dass dieser Spruch überhaupt nicht von dem bekannten Komiker zu stammen scheint.

Was war passiert?
Mario Barth trug früher während seiner Bühnenshow ein mit dem Satz „Nichts reimt sich auf Uschi“ bedrucktes T-Shirt in verschiedenen Ausführungen. Nach seiner Auffassung scheint dieser Satz so etwas wie sein Markenzeichen geworden zu sein. Er möchte nun anderen verbieten diesen Satz wirtschaftlich zu verwenden. Aus diesem Grund hat er diesen Slogan als Marke eintragen lassen. Der eigentliche „Urheber“ des Spruches, „Radio ffn“ aus Hannover hat nun nach eigener Aussage Löschantrag beim DPMA gestellt. Das Markenamt wird nun die Frage entscheiden müssen, ob der Spruch um Uschi freihaltebedürftig ist oder eingetragen werden kann.

Unabhängig von der markenrechtlichen Situation stellt sich für den wettbewerbsrechtlich abgemahnten T-Shirt Hersteller die Frage, ob der Slogan tatsächlich wettbewerbsrechtliche Eigenart besitzt, Verbraucher also diesen Spruch immer mit Mario Barth in Verbindung bringen. Für das Land Niedersachsen wird man das wohl verneinen müssen.

Fazit
Sollte die von Mario Barth eingetragenen Marke „Nichts reimt sich auf Uschi“ bestand haben und nicht gelöscht werden können, könnte der Komiker in Deutschland tatsächlich Dritten verbieten, diesen 20 Jahre alten Spruch unter anderem auf Textilien drucken zu lassen, obwohl der Slogan nachweislich nicht von Ihm stammt. Unterlassungsansprüche des Komikers aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten sehe ich eher nicht. Es bleibt also spannend!

 

Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne.




frisch gebloggt

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de