Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
Königstr. 40
70173 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 410 190 30
Fax +49 (0) 711 410 190 59
E-Mail info(at)kpw-law(dot)de
Schlagworte
Aktuelles
OLG Stuttgart: Bereithalten von Lehrbüchern im Internet durch Hochschulen urheberrechtlich zulässig?
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zu entscheiden, ob und/ oder in welchem Ausmaß es Hochschulen...
LG Heilbronn: Verwendung eines Testurteils der Stiftung Warentest wettbewerbswidrig?
Das Landgericht Heilbronn hatte zu entscheiden, ob eine dem Gericht vorgelegte Werbeanzeige, bei...
BGH: Hinweis auf "Gilt nur für Verbraucher" beim Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften steht nur dem Verbraucher zu. Die...
Gefälschte Abmahnungen im Namen der Wettbewerbszentrale
Immer wieder versuchen Betrüger mit fingierten Abmahnungen ihre Opfer um Geld zu erleichtern. Nun...
OLG Frankfurt: Arztbewertungen auf Internetportal datenschutzrechtlich erlaubt?
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Berufung einer Ärztin zu entscheiden, welche...
BVerfG: Grundsätzliche Bedeutung der Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing
Bei Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen im Internet beurteilen die Gerichte die...
Guinness-Weltrekordversuch
Das Guinness Buch der Rekorde ist wohl das bekanntestes Buch für aufgestellte Rekorde aus allen Bereichen. Am gestrigen Tag wurde auf der Intergastra 2012 in Stuttgart ein Weltrekordversuch unternommen, um der langen Liste an Rekorden einen Weiteren hinzuzufügen.
Das Rekordziel war, die meisten Sterneköche jemals auf einer Veranstaltung zusammenzubringen.
Laut dem Veranstalter der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) ist dies mit 100 Sterneköchen auch gelungen.
Aufgrund der umfangreichen Regularien die Guinness für Rekordversuche vorschreibt war auch Rechtsanwalt Pfitzer gemeinsam mit Rechtsanwalt Kutschke vom Deutschen Fachverlag an dem Rekordversuch beteiligt, um die Einhaltung der zahlreichen Vorgaben zu überwachen.
Pressemitteilung des AGHZ zum Thema mit Bild
Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne.
Tweet
