Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
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Aktuelles
OLG Stuttgart: Bereithalten von Lehrbüchern im Internet durch Hochschulen urheberrechtlich zulässig?
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zu entscheiden, ob und/ oder in welchem Ausmaß es Hochschulen...
LG Heilbronn: Verwendung eines Testurteils der Stiftung Warentest wettbewerbswidrig?
Das Landgericht Heilbronn hatte zu entscheiden, ob eine dem Gericht vorgelegte Werbeanzeige, bei...
BGH: Hinweis auf "Gilt nur für Verbraucher" beim Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften steht nur dem Verbraucher zu. Die...
Gefälschte Abmahnungen im Namen der Wettbewerbszentrale
Immer wieder versuchen Betrüger mit fingierten Abmahnungen ihre Opfer um Geld zu erleichtern. Nun...
OLG Frankfurt: Arztbewertungen auf Internetportal datenschutzrechtlich erlaubt?
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Berufung einer Ärztin zu entscheiden, welche...
BVerfG: Grundsätzliche Bedeutung der Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing
Bei Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen im Internet beurteilen die Gerichte die...
HABM: Anmeldungen für EU-Gemeinschaftsmarken werden billiger
EU-Gemeinschaftsmarken werden zum 01.05.2009 billiger. Die EU-Komission hat eine Herabsetzung der Gebühren um 40% beschlossen. Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken sollen so noch attraktiver werden.
Die Gebühren für Anmeldungen einer EU-Gemeinschaftsmarke werden zum 01.05.2009 deutlich herabgesenkt. Dies gab das HABM durch eine Pressemitteilung am 31.03.2009 bekannt.
Danach fallen künftig die Gebühren für die Eintragung weg und die Anmeldegebühren werden geringfügig erhöht. So verbilligen sich die Gebühren für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung in 3 Klassen über das Internet von derzeit EUR 1.600,- auf künftig EUR 900,-. Die übrigen Gebührenänderungen ergeben sich aus der vom HABM bereitgestellten Gebührenübersicht.
Anmeldungen im April 2009, die erst ab Mai das Stadium der Eintragung erreichen, können von den derzeit billigeren Anmeldungsgebühren und den künftig wegfallenden Eintragungsgebühren profitieren. So ergibt sich eine Ersparnis gegenüber der alten und der neuen Rechtslage in der Übergangszeit.
Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne.
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