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Aktuelles

Urheberrecht

OLG Stuttgart: Bereithalten von Lehrbüchern im Internet durch Hochschulen urheberrechtlich zulässig?

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zu entscheiden, ob und/ oder in welchem Ausmaß es Hochschulen...

Wettbewerbsrecht

LG Heilbronn: Verwendung eines Testurteils der Stiftung Warentest wettbewerbswidrig?

Das Landgericht Heilbronn hatte zu entscheiden, ob eine dem Gericht vorgelegte Werbeanzeige, bei...

IT-Recht

BGH: Hinweis auf "Gilt nur für Verbraucher" beim Widerrufsrecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften steht nur dem Verbraucher zu. Die...

Wettbewerbsrecht

Gefälschte Abmahnungen im Namen der Wettbewerbszentrale

Immer wieder versuchen Betrüger mit fingierten Abmahnungen ihre Opfer um Geld zu erleichtern. Nun...

IT-Recht

OLG Frankfurt: Arztbewertungen auf Internetportal datenschutzrechtlich erlaubt?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Berufung einer Ärztin zu entscheiden, welche...

IT-Recht

BVerfG: Grundsätzliche Bedeutung der Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing

Bei Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen im Internet beurteilen die Gerichte die...

Markenrecht

HABM: Anmeldungen für EU-Gemeinschaftsmarken werden billiger

EU-Gemeinschaftsmarken werden zum 01.05.2009 billiger. Die EU-Komission hat eine Herabsetzung der Gebühren um 40% beschlossen. Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken sollen so noch attraktiver werden.

Die Gebühren für Anmeldungen einer EU-Gemeinschaftsmarke werden zum 01.05.2009 deutlich herabgesenkt. Dies gab das HABM durch eine Pressemitteilung am 31.03.2009 bekannt.

Danach fallen künftig die Gebühren für die Eintragung weg und die Anmeldegebühren werden geringfügig erhöht. So verbilligen sich die Gebühren für eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung in 3 Klassen über das Internet von derzeit EUR 1.600,- auf künftig EUR 900,-. Die übrigen Gebührenänderungen ergeben sich aus der vom HABM bereitgestellten Gebührenübersicht.

Anmeldungen im April 2009, die erst ab Mai das Stadium der Eintragung erreichen, können von den derzeit billigeren Anmeldungsgebühren und den künftig wegfallenden Eintragungsgebühren profitieren. So ergibt sich eine Ersparnis gegenüber der alten und der neuen Rechtslage in der Übergangszeit.

 

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