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OLG Hamburg: Markenrechtlicher Titelschutz für Zeitungsrubrik „Stimmt’s"?

Der Bezeichnung „Stimmt’s?“ für die Rubrik einer wöchentlichen erscheinenden Wochenzeitung, unter welcher wissensbezogene Leserfragen beantwortet werden, kommt nach Meinung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamburg gegenüber der Bezeichnung „Stimmt’s?“ für die Wissensrubrik eines eher unterhaltungsorientierten Internetportals markenrechtlicher Titelschutz zu. Streitig waren in dieser Sache insbesondere die Fähigkeit eines Rubriknamens Titelschutz zu besitzen sowie die Frage, ob dass Wort „Stimmt?“ freihaltebedürftig sei.

Was war passiert?
Die Verlegerin u.a. der Wochenzeitung „D.Z.“, nimmt den Betreiber eines kommerziellen Internet Life Style Portals aus markenrechtlichem Titelschutzrecht auf Unterlassung in Anspruch. Unter der Rubrik „Stimmt’s?“ werden sowohl in der Wochenzeitung „D.Z.“ als auch auf der Internetseite der „D.Z.“ und in mehreren der Verlegerin angeschlossenen Radiosendern regelmäßig Fragen der Leser beantwortet, die Gegenstände des Allgemeinwissens, der Wissenschaft oder sonstiger Bereiche betreffen. Der Betreiber des Internetportals hat im Internet ebenfalls unter der Überschrift „Stimmt’s?“ Leserfragen beantwortet.

Nach erfolgloser Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung gegen den Portalbetreiber hat die Verlegerin eine einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg erwirkt, in welcher dem Portalbetreiber das Angebot einer redaktionellen Internetrubrik mit dem Titel „Stimmt’s?“ im geschäftlichen Verkehr verboten wurde.

Wie entschied das OLG Hamburg?
In seinem Urteil vom 15.05.2010 – Az. 3 U 58/08 gab das OLG Hamburg der klagenden Verlegerin Recht und bestätigte die schon im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung. Es handele sich nach Ansicht des OLG bei der Rubrik „Stimmt’s?“ um ein titelschutzfähiges Werk, welches mit der Rubrik der Beklagten verwechselt werden könne.

Die Ähnlichkeit beider Rubriken war hier unproblematisch gegeben. Auch stand es außer Frage, dass die Verlegerin den Titel „Stimmts?“ schon länger und in viel größerem Umfang verwendete.

Zu klären war allerdings die Frage, ob die Rubrik einer Zeitung wie deren Name selbst Titelschutz haben kann und ob im vorliegenden Fall bezüglich des Wortes „Stimmt’s?“ ein Freihaltebedürfnis mit dem Ergebnis besteht, dass dem Portal die Verwendung verboten werden konnte.

Dies hat das OLG Hamburg bejaht. Es kann nicht nur der Titel einer gesamten Zeitung oder Zeitschrift als Gegenstand eines Werktitelrechts, sondern auch Titel regelmäßiger Beilagen oder Rubriken in Betracht kommen, sofern sie durch von ihrer Aufmachung her für den Leser eine gewisse Selbständigkeit dem Hauptblatt gegenüber oder Wiedererkennbarkeit haben. Werktitelmäßige Verwendung ist immer dann gegeben, wenn es sich um eine Kennzeichnung in einer Weise handele, in der der angesprochene Verkehr die Bezeichnung eines Druckwerks zur Unterscheidung von anderen Werken sehe.

Der Titel der Klägerin ist auch hinreichend unterscheidungskräftig und damit schutzfähig. Unterscheidungskraft im Rahmen des Werktitelschutzes bezeichnet die Eignung eines Titels, ein Werk von einem anderen zu unterscheiden, mithin die Funktion des Titels als Individualisierungsmittel. Das Gericht vertritt zwar die Auffassung, der Titel „Stimmts?“ habe auch einen beschreibenden Gehalt, weil aus ihm der inhaltsbezogene Hinweis hervorgeht, dass nachfolgend die Verifizierung bestimmter Informationen vorgenommen werde. Jedoch besitze die Abfassung in umgangssprachlicher Frageform einschließlich des enthaltenen Fragezeichens ein ausreichendes Mindestmaß an Originalität.
Ein Freihaltebedürfnis wurde von dem Oberlandesgericht Hamburg verneint. Diesem könne durch die Begrenzung des Schutzumfangs Rechnung getragen werden.

Fazit
Neben den Titeln der Medien selbst besitzen auch in diesen befindliche regelmäßige Rubriken oder Beilagen markenrechtlichen Titelschutz, sofern diese durch ihre äußere Ausgestaltung eine gewisse Selbständigkeit dem Hauptblatt gegenüber haben. Es ist bezüglich der Verwendung bereits bestehender Titel auch von Rubriken innerhalb einer Zeitung oder einer Zeitschrift oder eines entsprechenden Onlineauftritts Zurückhaltung geboten.

 

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