Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
Königstr. 40
70173 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 410 190 30
Fax +49 (0) 711 410 190 59
E-Mail info(at)kpw-law(dot)de

Schlagworte

Aktuelles

Urheberrecht

OLG Stuttgart: Bereithalten von Lehrbüchern im Internet durch Hochschulen urheberrechtlich zulässig?

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zu entscheiden, ob und/ oder in welchem Ausmaß es Hochschulen...

Wettbewerbsrecht

LG Heilbronn: Verwendung eines Testurteils der Stiftung Warentest wettbewerbswidrig?

Das Landgericht Heilbronn hatte zu entscheiden, ob eine dem Gericht vorgelegte Werbeanzeige, bei...

IT-Recht

BGH: Hinweis auf "Gilt nur für Verbraucher" beim Widerrufsrecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften steht nur dem Verbraucher zu. Die...

Wettbewerbsrecht

Gefälschte Abmahnungen im Namen der Wettbewerbszentrale

Immer wieder versuchen Betrüger mit fingierten Abmahnungen ihre Opfer um Geld zu erleichtern. Nun...

IT-Recht

OLG Frankfurt: Arztbewertungen auf Internetportal datenschutzrechtlich erlaubt?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte die Berufung einer Ärztin zu entscheiden, welche...

IT-Recht

BVerfG: Grundsätzliche Bedeutung der Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing

Bei Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von Tauschbörsen im Internet beurteilen die Gerichte die...

IT-RechtUrheberrecht

OLG Köln: Filesharing Abmahnung trotz Abtretung aller Nutzungsrechte?

Nutzer von illegalen Tauschbörsen werden regelmäßig von relativ unbekannten Künstlern wie z.B. den Urhebern von Liedtexten abgemahnt, obwohl diese meist die Rechte an den Texten den jeweiligen Musikern, welche das Musikwerk herausbringen, verkauft haben. Das Oberlandesgericht Köln hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Urheber trotz der Abtretung exklusiver Nutzungsrechte an einen Dritten selbst trotzdem das Recht hat, bei dem Provider Auskunft über den Verwender der IP Adresse zu verlangen und den Filesharer anschließend strafbewehrt abzumahnen.

Was war passiert?
Der Urheber eines Musikwerkes wurde eine Rechtsverletzung im Internet durch illegale Tauschbörsen bekannt, bei dem dessen Musikwerk im Rahmen der Playlist „German TOP 100 Single Charts“ heruntergeladen wurde. Um die ermittelte IP Adresse einem Internetnutzer zuordnen zu können, beantragte der Urheber beim LG Köln eine richterliche Anordnung, mit welcher dieser vom entsprechenden Internetprovider Auskunft erlangen wollte. Diese bekam der Urheber auch und mahnte den Filesharer ab und verlangte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Schutzrechtsverletzer wehrte sich gegen die Erteilung der Auskunft mit der Begründung, der Urheber habe alle seine Nutzungsrechte an einen Dritte lizenziert und sei daher nicht mehr befugt, Auskunft zu verlangen und entsprechende Verletzungen abzumahnen.


Wie entschied das OLG Köln?
Das OLG Köln entschied mit Beschluss vom 08.02.2010 – Az. 6 W dass der urheberrechtliche Nutzungsberechtigte auch dann noch Auskunftsansprüche geltend machen kann, wenn er die Nutzungsrechte exklusiv auf eine dritte Partei übertragen hat, sofern er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat. Der Senat bejahte dieses schutzwürdige Interesse des Urhebers in diesem Fall, da die gewinnbringende Auswertung der der Musikwerke durch die Lizenznehmerin, an der der Urheber in diesem Fall prozentual beteiligt war, durch das Einstellen der Musik in illegalen Tauschbörsen gefährdet sei.

Fazit
Der Urheber auch eines Teils eines Musikwerkes bleibt trotz der Abtretung aller seiner Nutzungsrechte befugt, Rechtsverletzungen durch Filesharing in Tauschbörsen kostenpflichtig abzumahnen. In Fällen, bei denen die im Internet getauschten urheberrechtlichen Werke älter als 6 Monate sind, kann der Abgemahnte aber nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 05.10.2010 – Az. 6 W 82/10 mit Erfolg Rechtsbeschwerde gegen die richterlich ergangene Auskunft einlegen.

 

Fragen zu diesem oder anderen Themen? Wir beraten Sie gerne.




frisch gebloggt

 
Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte - Königstraße 40 - 70173 Stuttgart - Tel. +49(0)711 99797126 - Fax +49(0)771 99797127 - kontakt@pfitzer-law.de - www.pfitzer-law.de