Kurz Pfitzer Wolf Rechtsanwälte
Königstr. 40
70173 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 410 190 30
Fax +49 (0) 711 410 190 59
E-Mail info(at)kpw-law(dot)de
Unterlassungserklärung gegenüber Dritten
Empfänger von Abmahnungen können die durch ihren Verstoß bestehende Wiederholungsgefahr regelmäßig nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen? Aber können Abgemahnte diese Erklärung anstatt gegenüber...
